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Sport während Corona-Lockdown – was ist jetzt wo noch erlaubt?

Sport im Corona Lockdown: Was jetzt noch erlaubt ist
Alleine im Wald zu joggen, ist auch jetzt noch erlaubt – und aus gesundheitlicher Sicht sehr zu empfehlen Foto: Getty Images
Lisa Neumann

11.11.2020, 20:42 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Welche Sportarten sind nach der jüngsten Corona-Verordnung eigentlich noch erlaubt? Und gelten die Regelungen für alle Bundesländer? FITBOOK hat die einzelnen Regeln zum Individualsport aufgelistet.

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Seit dem 2. November ist der zweite Corona-Lockdown in Deutschland in Kraft – dieser betrifft auch den Sport. Generell gilt: Das Zusammentreffen von Personen aus mehr als zwei Haushalten ist nicht erlaubt, Restaurants dürfen nur noch Gerichte zum Mitnehmen anbieten, Fitnessstudios sowie Schwimmbäder sind geschlossen.

Die Fitnessstudio-Kette „Fitness First“ hatte einen Eilantrag gegen die Schließung ihrer acht Hamburger Studios vor dem dortigen Verwaltungsgericht eingereicht – und auf dieser ersten Instanz recht bekommen. Doch die Stadt Hamburg hat Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht, wie der NDR berichtet. Die Studios bleiben vorerst geschlossen, wie Sie hier genauer nachlesen können.

Verordnung für Sport in Bundesländern unterschiedlich

Bis auf Weiteres bleiben also die Fitnessstudios bundesweit geschlossen. Und welche Sportarten sind noch vom Lockdown light betroffen? Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Corona-Regelungen noch Sport machen können – denn nicht in jedem Bundesland gelten dieselben Regeln. Was überall gilt: Sport im Freien ist erlaubt – alleine, mit Personen aus dem eigenen und eines zweiten Haushalts.

Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 30. November. Ob sie danach aufgehoben werden, ist unklar. Kanzlerin Merkel wollte sich Anfang November nicht dazu äußern.

Die Übersicht bezieht sich ausschließlich auf Freizeitsportler. Kader-, Berufs- und Profisportler sind in dieser Aufzählung nicht berücksichtigt.

Bayern

In Bayern unterscheiden sich die Regeln nicht deutlich von denen der anderen Bundesländer. Fitnessstudios und Schwimmbäder sind geschlossen. Allein „der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“ ist gestattet. Dafür ist aber der „Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen zulässig.“ Auch der Spielplatz in der privaten Wohnanlage darf genutzt werden. Jedoch sind die begleitenden Erwachsenen angehalten, auf den Abstand der Kinder zu achten.

Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg gilt: Individualsport ist zulässig auf „öffentlichen oder privaten Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen.“ Eine Ausnahme gibt es für den Schul- und Reha-Sport. In welchem Umfang der Reha-Sport während des Corona-Lockdowns stattfinden kann, ist nicht beschrieben. „Weitläufige Sportanlagen oder Sportstätten im Freien wie z. B. Sportplätze, Leichtathletikstadien, Tennisanlagen, Golfplätze oder Reitplätze dürfen gleichzeitig von mehreren individualsportlich aktiven Personen genutzt werden.“ Jedoch gibt es eine Bedingung: Umkleiden und Sanitäreinrichtungen dürfen nicht von den unterschiedlichen Personengruppe geteilt werden. Hervorgehoben wird in der Verordnung auch, dass Personal Training gestattet ist.

Berlin und Brandenburg

In Berlin ist wie überall auch Sport im Freien erlaubt. Eine Ausnahme gibt es für Kinder von bis zu 12 Jahren, sofern sie in festen Gruppen und draußen trainieren. Dann darf die Gruppe zehn Personen umfassen, zusätzlich zur Betreuungsperson. Schwimmbäder sind nur für den Schulsport zugänglich. Parks und Gärten können besucht werden, solange der Mindestabstand eingehalten wird, heißt es in der Verordnung der Hauptstadt. Sind die Parks aber überfüllt, können sie geräumt werden.

Die Ausnahme für Berliner Kinder gilt in Brandenburg nicht. Der Sportbetrieb ist „auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“ untersagt. Das gilt nicht für den Schulsport oder den Individualsport alleine, zu zweit oder mit einem anderen Haushalt.

Bremen und Niedersachsen

Der Mannschaftssport ist in Niedersachsen nicht erlaubt. Individualsport wie Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen ist dagegen gestattet. Sport, bei dem der Corona-Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, etwa Judo oder Karate, darf betrieben werden – jedoch nicht mit wechselnden Partnern. Der Betrieb in der Halle ist möglich, allerdings müssen „die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorlegen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern“, schreibt das Land Niedersachsen in seiner Verordnung. In Bremen gelten dieselben Richtlinien zum Sport im Corona-Lockdown wie in Niedersachsen.

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

In der Hansestadt Hamburg dürfen „öffentliche und private Sportanlagen im Freien geöffnet bleiben. Dazu gehören z. B. Rasen- und Sandplätze, Laufbahnen, Tennisplätze, Bootsstege sowie Reitplätze“, so die Stadt auf ihrer Internetseite. Hallen sind prinzipiell geschlossen, dürfen aber für den Schulsport oder den ärztlich verordnete Reha-Sport (mit fünf Personen) öffnen. Jedoch muss auch hier auf Abstand bzw. kontaktlose Übungen geachtet werden.

Anders als in Hamburg dürfen im Nachbarland Schleswig-Holstein Hallen (z. B. für Tennis oder Reiten) geöffnet werden, solange Abstandsregeln eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorgelegt wurde. Es besteht die Möglichkeit, etwa Yogakurse in größere Turnhallen zu verlegen, um auch hier die Abstandsregeln einhalten zu können. Reha-Kurse dürfen mit maximal zehn Personen durchgeführt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern ist lediglich Individualsport erlaubt – mit Ausnahme des Kinder- und Jugendsports. Dieser ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs weiterhin möglich. Ebenso wie der Sport- oder Schwimmunterricht.

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Hessen

In Hessen gilt: „Paartanz, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen oder Judo ist möglich“. Der Landessportbund legt fest, dass „auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes“ der Sport gestattet ist. Vereinssport fällt aber auch hier weg.
 

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist Individualsport nur „allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen“ gestattet. Das Land NRW versteht darunter „selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung“. Tennis und Golf ist gestattet. Und wie in allen Ländern gilt auch hier: Die Abstandsregeln sind beim Sport im Corona-Lockdown einzuhalten.

Rheinland-Pfalz

Mannschafts- und Kontaktsportarten bleiben in Rheinland-Pfalz untersagt. Somit kann Kampfsport (wie in manch anderen Bundesländern erlaubt) hier nicht ausgeübt werden. Schwimmbäder und Fitnessstudios sind ebenfalls geschlossen. Erlaubt ist der Individualsport – jedoch nur im Freien.

Sachsen-Anhalt und Sachsen

In Sachsen-Anhalt sind alle Sportstätten, einschließlich der Schwimmbäder, geschlossen. Lediglich Reha-Sport und der Individualsport ist unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit maximal einem anderen Haushalt möglich.

Sachsen „verbietet grundsätzlich die Öffnung und das Betreiben von Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateurbetriebs“. Individual- und Schulsport sind wiedermal davon ausgenommen. Ein Tennis-Doppel ist ausgeschlossen, Kampfsport mit zwei Personen auf der Matte dagegen nicht.

Saarland

Auch im Saarland ist der „Freizeitsport- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt“ – ausgenommen Individualsport. Jedoch steht auch in der Verordnung, dass mehrere Personen (z. B. zwei 2er-Gruppen) in einer Sportanlage trainieren können, sofern diese ausreichend Platz bietet, etwa eine Dreifelderhalle. Eine solche Halle zeichnet sich dadurch aus, dass sie durch mobile Trennwände unterteilt werden kann.

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Thüringen

Kinder und Jugendliche genießen auch im Freistaat Thüringen eine Sonderrolle, was Sport während des Corona-Lockdowns angeht. In der Verordnung ist festgelegt, dass für „Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre der Trainingsbetrieb ohne Einschränkungen erlaubt“ ist. Für Erwachsene gilt die Regelung des Individualsports ohne Körperkontakt. Explizit nennt Thüringen die Sportarten Reiten, Tennis, Golf, Leichtathletik, Schießsport und Radsport. Das soll aber Kegeln, Gewichtheben, Yoga, Tischtennis oder Tanzen nicht ausschließen. Das Land weist darauf hin, dass die Verordnungen zum Sport im Corona-Lockdown in den einzelnen Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen anders gehandhabt und ggf. weiter eingeschränkt werden können.

Themen Coronavirus Outdoor-Sport
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