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Lockerungen in den Bundesländern

Wo Fitnessstudios wieder öffnen dürfen

Frau joggt im Fitnessstudio mit Maske auf dem Laufband
Wann dürfen die Fitnessstudios wieder öffnen? FITBOOK informiert über aktuelle Entwicklungen Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

31.05.2021, 20:53 Uhr | Lesezeit: 10 Minuten

Anfang November 2020 mussten die Fitnessstudios in Deutschland wegen hoher Corona-Zahlen erneut schließen. Seit März diskutieren Bund und Länder über eine Lockerung der Maßnahmen. Jetzt scheint endlich Bewegung in die Sache zu kommen. Geimpfte, Genesene und Getestete genießen einige Lockerungen – auch im Gym.

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Erstmals mussten die Fitnessstudios Mitte März 2020 schließen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zwischenzeitlich durften sie wieder öffnen. Seit dem 2. November 2020 sieht es wieder anders aus. Die Regierung verhängte zunächst einen Teil-Lockdown, der so gut wie sämtliche Einrichtungen für Unterhaltungsangebote betraf – auch die Fitnessstudios. Am 16. Dezember dann der harte Lockdown, der teilweise auch heute noch anhält. Doch inzwischen lassen die Inzidenzzahlen in vielen Bundesländern auch Öffnungen der Gyms zu.

Wann öffnen Fitness-Studios wieder? Überblick über die Bundesländer

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt ein Stufenkonzept. Bei der derzeit vorwiegend vorliegenden Stufe 1 (die 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis liegt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100) bleiben die Fitnessstudios noch geschlossen. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist auf Sportplätzen im Freien in Gruppen von maximal 20 Personen erlaubt. Ab Stufe 2 dürfen Gyms eingeschränkt öffnen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den nach 14 Tagen auf Stufe 1 weiter sinkt. Nach den zwei Wochen dürfen Fitnessstudios unter strengen Auflagen – z. B. nur eine Person je 20 m² Trainingsfläche, negativer Corona-Test (ausgenommen vollständig Geimpfte, genesene), Maskenpflicht – wieder öffnen. Weitere Lockerungen werden bei weiter sinkender Inzidenz beschlossen.

Weitere Informationen: Stufenplan Baden-Württemberg

Bayern

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ermöglicht Bayern weitere Lockerungen Sport und Fitness-Bereich. Seit Freitag, 21. Mai, läuft das Modell „Click & Fit“ – Fitnessstudios dürfen wieder öffnen. Besucher müssen eine individuelle Buchung im Studio vornehmen und einen Mund-Nasen-Schutz bis zum Gerät tragen. Seit Freitag, 30. Mai, besteht sogar keine Testpflicht mehr bei Fitnessstudio-Besuchen.

Ebenfalls soll in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 ab dem 30. Mai die Testpflicht bei Freibädern wegfallen. Voraussetzung bleibt weiterhin eine Terminbuchung und Mindestabstände.

Weitere Informationen: Rahmenkonzept Sport

Berlin

In Berlin dürfen Fitness-, Sport und Tanzstudios ab Freitag, 4. Juni, wieder öffnen – mit begrenzter Personenzahl, Testpflicht und Terminbuchung. Sport in Gruppen ist im Freien ohne Zahlenbegrenzung wieder möglich, für Erwachsene besteht auch hier Testpflicht. Auch Gruppensport in Hallen (bis zu 10 Personen, Testpflicht) ist dann wieder möglich.

Mehr Informationen: Berlin – Corona-Verordnung

Brandenburg

In Brandenburg öffnen die Gyms bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ab 1. Juni. Das berichtet die Zeitung „BZ“.

Bremen

In Bremen liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell stabil unter 50. Seit dem 31. Mai sind Fitnessstudios unter Hygiene-Auflagen wieder geöffnet. Auch Freibäder dürfen, laut Corona-Verordnung ab einer stabilen Inzidenz unter 50 unter Hygiene-Auflagen geöffnet werden.

Hamburg

Fitnessstudios dürfen ab dem 1. Juni unter entsprechenden Auflagen wieder öffnen. Es gilt Testpflicht, Kontaktnachverfolgung und Begrenzung des Zugangs von einer Person je 10 m² Fläche. 10 bis 14 Tage nach dem 3. Schritt der Öffnung können bei weiter rückläufigem Infektionsgeschehen weitere Lockerungen vorgenommen werde.

Hessen

Hier gilt ähnlich wie in Baden-Württemberg ein Stufenplan. Aktuell dürfen die hessischen Fitnessstudios öffnen. Es gelten unter anderem die Pflicht zur Terminvereinbarung und ein Limit von einer Person pro 40 Quadratmetern Trainingsfläche. Die Betreiber sind verpflichtet, sich an das Hygienekonzept des RKI zu halten und entsprechende Daten von den Besuchern zu erheben. In der Corona-Verordnung wird ein negativer Test empfohlen.

Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 1. Juni 2021 dürfen auch in Mecklenburg-Vorpommern die Gyms wieder öffnen – mit Test, Termin und Personenbegrenzung.

Mehr Informationen: Öffnungsplan Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen Fitnessstudios seit dem 10. Mai öffnen. Allerdings sind die Regelungen nicht eindeutig und müssen mit dem zuständigen Ordnungsamt geklärt werden. Die Öffnung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen: Bei max. einer Person pro 10 m² Trainingsfläche und entsprechendem Hygienekonzept ist kontaktfreier Sport zulässig. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen dies nachweisen, alle anderen benötigen einen negativen Corona-Test benötigt.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW hängt es von einer stabilen 7-Tage-Inzidenz ab, ob Fitnessstudios öffnen dürfen. Laut der seit 15. Mai gültigen Coronaschutzverordnung gilt bei einer Inzidenz über 50: Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben. Liegt die Inzidenz unter 50, dürfen Fitnessstudios öffnen. Voraussetzung für den Besuch ist ein negativer Schnell- oder Selbsttest. Außerdem muss man seine Kontaktdaten hinterlassen.

Mehr Informationen: Coronaschutzverordnung NRW

Rheinland-Pfalz

In Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 können Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, also auch Yoga-Studios, Crossfit-Boxen oder EMS-Studios, öffnen. Pro 40 Quadratmeter Trainingsfläche darf nur eine Person trainieren. Das Land hat außerdem eine ausnahmslose Testpflicht für alle anwesenden Personen eingeführt. Ab dem 2. Juni sollen außerdem die Freibäder wieder öffnen, auch unter Hygieneauflagen.

Mehr Informationen: Stufenplan Rheinland-Pfalz

Saarland

Auch im Saarland ist der Fitnessstudio-Betrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 möglich. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test.

Mehr Informationen: Sportbetrieb Saarland

Sachsen

Eine Öffnung von Fitnessstudios ist für kontaktfreien Sport bei einer Inzidenz von unter 100 zulässig. Ein negativer tagesaktueller Test ist erforderlich. Sportlerinnen und Sportler, die vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind, müssen kein negatives Testergebnis vorlegen, heißt es auf der Informationsseite der Regierung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt dürfen die Fitnessstudios bei einer stabilen Inzidenz unter 100 öffnen, mit Testpflicht und Begrenzung auf eine Person pro 20 m². An Sportkursen dürfen laut Corona-Verordnung unter Hygiene-Maßnahmen nur jeweils zehn Personen teilnehmen.

Schleswig-Holstein

Sportlich ist in Schleswig-Holstein wieder mehr möglich, z. B. darf Sport außerhalb geschlossener Räume Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Personen unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiter*innen gemacht werden (aber nur solange die Inzidenz den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen nicht übersteigt). Außerdem sind Sportanlagen wieder offen. In geschlossenen Räumen dürfen pro Raum nur Personen eines Hausstandes oder zwei Personen aus verschiedenen Haushalten Sport machen. In großen Räumen, wie Fitnessstudios, gilt die Personenzahl für je 80 Quadratmeter pro sporttreibender Person.

Thüringen

Die Geräte in den Gyms stehen bis auf Weiteres in Thüringen noch still. Ab einer Inzidenz von unter 50 sieht die Thüringer Corona-Verordnung aber eine Öffnung der Fitnessstudios vor – mit Testpflicht, Personenbegrenzung und Kontaktnachverfolgung.

So lief der Fitnessstudio-Lockdown bisher

Beschlüsse ab dem 03. März 2021

Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wurde auch über Lockerungen im Bereich des Amateur- und Breitensport debattiert. Der erarbeitete Beschluss sah vor, dass diese schrittweise erfolgen sollen. Dürfen auch die Fitnessstudios wieder öffnen? Noch nicht, sie bleiben bis mindestens 22. März geschlossen.

Kann eine Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 vorweisen, soll dort ab dem 8. März kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in einer Gruppe von maximal zehn Personen möglich sein.


Frühestens ab dem 22. März und nur bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 kann kontaktloser Sport in Innenbereichen oder Kontaktsport draußen erlaubt werden. Dann dürften auch Fitnessstudios wieder öffnen. Steige die Inzidenz nach der Öffnung wieder auf einen Wert zwischen 50 und 100, soll der Sport weiterhin möglich sein, solange alle Teilnehmer einen negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest vorweisen können.

Sollten die Lockerungen jedoch zu einem regionalen starken Anstieg der Neuinfektionen führen, könnten sie auch wieder zurückgenommen werden.

Die geplanten Öffnungsschritte von Bund und Ländern
Der schrittweise Weg aus dem Lockdown von Bund und Ländern sieht fünf Schritte vor Foto: Bundesregierung

Auch interessant: Fitnessstudios dicht wegen Corona – was bedeutet das für Kunden?

Ausnahmen bestätigen die Regel

Einige Studiobetreiber haben ein Schlupfloch in den bislang geltenden Corona-Regelungen gefunden – etwa zwei Studiobetreiber in Baden-Württemberg. Laut eines Berichts von BILD konnten Simeon Wilhelm und Josijah Steck ihr Studio wieder eröffnen – sogar mit Segen des Ordnungsamtes. Der Trick: Die Betreiber stellten ihre Eingangstüren so ein, dass nur zwei Kunden gleichzeitig das Studio betreten können. Über eine App reservieren die Sportler ihren Besuch im Studio. Und die Betreiber behalten per Videoanlage das Einhalten der Hygenie-Auflagen im Auge.

Ein ähnliches Konzept verfolgt auch Stefan Engels, Betreiber eines Fitnessstudios in Brandenburg. Im Gespräch mit der Berliner Zeitung erzählt er von einem Paragrafen der Eindämmungs-Verordnung, der es Fitnessstudios in Brandenburg erlaubt, immerhin zwei Menschen gleichzeitig trainieren zu lassen. Ab Montagmorgen können die Mitglieder in seinem Studio anrufen und ein Zeitfenster für die kommende Woche buchen. Montag bis Samstag zwischen 9 und 21 Uhr gäbe es jeweils Slots von einer Stunde, in denen je zwei Mitglieder trainieren könnten. Zwischen den Einheiten werde das Studio gelüftet und desinfiziert. Wer einen Slot gebucht hat, darf das Studio erst betreten, wenn die vorherigen beiden Sportler wieder draußen sind. Zudem müsse eine Maske getragen und die Geräte desinfiziert werden. Außerdem sind die Umkleiden und Duschen gesperrt. Laut Engels funktioniere dieses Konzept sehr gut, auch wenn er und seine Lebensgefährtin bis zu 13 Stunden täglich vor Ort seien, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.

Einige andere Einrichtungen können ihren Betrieb aufrechterhalten bzw. wieder aufnehmen, wenn sie zur „Aufrechterhaltung und Verbesserung der Gesundheit“ beitragen. Das betrifft beispielsweise Physiotherapie-Zentren.

Kurzzeitig hatten bspw. in Berlin auch EMS-Studios wieder öffnen dürfen. Damit ist es jedoch auch wieder vorbei, da die Einrichtungen einer erneuten Prüfung zufolge als Fitnessstudios einzuordnen seien.

Gerichtsentscheid in Hamburg nach Eilantrag auf Wiedereröffnung

Die Kette Fitness First hatte bereits im November gegen die Schließung ihrer Einrichtungen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Dies empfindet Geschäftsführer Martin Seibold laut verschiedenen Medienberichten als Anerkennung der immensen Anstrengungen, welche in der Fitnessbranche unternommen wurden. Es geht im Einzelnen um Hygienemaßnahmen, Trainer-Schulungen und konkrete Empfehlungen an die Kunden. Dazu hatte sich Seibold im Zuge des ersten Lockdowns bereits im FITBOOK-Gespräch geäußert hat.

Wieder aufmachen durften die Fitness-First-Einrichtungen damals dennoch nicht. Der Grund ist eine Beschwerde durch die Stadt Hamburg beim Oberverwaltungsgericht. Dieser Beschwerde wurde mit dem Beschluss des neuen Infektionsschutzgesetzes stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht beruft sich auf die neue gesetzliche Grundlage (18. November 2020), die das Öffnungsverbot als notwendige Schutzmaßnahme legitimiert.

Fitnessstudios dürfen unter Hygiene-Vorlage wieder öffnen

Dennoch zeigt sich Seibold u. a. gegenüber dem NDR weiterhin zuversichtlich. Seiner Einschätzung nach sind Fitnessstudios kein Teil des „Corona-Problems“. So sehen es offenbar auch einige weitere Betreiber, die ebenfalls beim Verwaltungsgericht geklagt haben.

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Studio-Schließungen anscheinend unnötig

Tatsächlich dürften Schließungen von Fitnessstudios unnötig sein. Diesen Rückschluss lässt eine Untersuchung von EuropeActive zu. Der Branchenverband hatte das Infektionspotenzial von Sporteinrichtungen in u. a. Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Schweden, Belgien, Spanien, Portugal, Norwegen, Polen, Dänemark, Luxemburg, Großbritannien und den Niederlanden analysiert – und dabei durchschnittlich 0,78 Infektionen à 100.000 Besuchern ermittelt. Die Ansteckungsrate im Fitnessstudio ist folglich sehr niedrig.

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