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Sperrstunde und Kontaktbeschränkungen

Welche Corona-Regeln jetzt in welchem Bundesland gelten

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Hygiene- und Abstandsregeln sind derzeit bundesweit einzuhalten. Doch es gibt noch weitere Corona-Regeln, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Foto: Getty Images
Carolin Berscheid

08.10.2020, 17:47 Uhr | Lesezeit: 20 Minuten

Im Sommer schien Corona fast vergessen. Die Corona-Maßnahmen wurden stark gelockert und außer den allgemein geltenden Hygiene- und Abstandsregeln musste man sich kaum mehr einschränken. Aufgrund der rasant steigenden Fallzahlen im Herbst sieht die Sache nun wieder ganz anders aus. Welches Bundesland derzeit welche Corona-Regeln hat – FITBOOK hat den Überblick.

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Welche Corona-Regeln in Deutschland gelten, bestimmt jedes Bundesland individuell für sich. FITBOOK hat den Überblick, welche Corona-Maßnahmen aktuell wo gelten (Stand: 08.10.2020). Quelle: Bundesregierung. und die einzelnen Informationsseiten der Bundesländer.

Die Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

In Baden-Württemberg dürfen bis zu 500 Personen bei öffentlichen Tagungen, Kongressen, Messen und kleineren Sportveranstaltungen zusammenkommen. Großveranstaltungen, wie beispielsweise Volksfeste, bleiben bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten. Ob und unter welchen Bedingungen Weihnachtsmärkte stattfinden, entscheiden die Kommunen – laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) jedoch unter der Voraussetzung, dass das Infektionsgeschehen stabil bleibt. Sollten die Fallzahlen stark steigen, müsse man für das gesamte Land einheitlich entscheiden.

Private Feiern

Bei Privatfeiern sowohl in privaten als auch in gemieteten Räumen durften in Baden-Württemberg bislang maximal 500 Gäste zusammenkommen. Das ändert sich nun. Künftig muss bei einem Inzidenzwert ab 25 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern binnen der letzten 7 Tage eine Personenbeschränkung durch die örtliche Polizeibehörde festgelegt werden. Empfohlen werden maximal 50 Gäste in öffentlichen, gemieteten und 25 Gäste in privaten Räumen. Ab einem Inzidenzwert von 50 sollen es in gemieteten Räumlichkeiten 25 und in privaten nur noch 10 Personen sein. Ausnahmen sind mit entsprechendem Hygienekonzept möglich.

Kontaktbestimmungen

20 Menschen aus mehreren Haushalten dürfen sich derzeit maximal in der Öffentlichkeit treffen. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Wer sich in Ladengeschäften weigert, eine Maske zu tragen, muss in Baden-Württemberg mit mindestens 50 Euro Strafe rechnen. Wer in einem Restaurant oder einer Bar falsche Daten angibt, wird mit 50 bis 250 Euro zur Kasse gebeten. Auch soll verstärkt kontrolliert werden, ob die Kontaktlisten ordentlich geführt und ausgefüllt werden. Wer in Bus oder Bahn ohne Maske fährt, zahlt mindestens 100 Euro. Trägt man auf einem Schulgelände außerhalb der Klassenzimmer keine Maske, sind mindestens 25 Euro fällig.

Ab dem 11. Oktober können Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.

Im Hotspot-Landkreis Esslingen gilt aktuell eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum.

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Bayern

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Schankwirtschaften und Diskotheken in Bayern ist es erlaubt, Räumlichkeiten für private und kulturelle Veranstaltungen zu vermieten. Für Tagungen und Kongresse gelten die gleiche Bestimmungen wie für kulturelle Veranstaltungen, d.h. zugewiesene Plätze und maximal 400 Gäste im Freien und 200 in geschlossenen Räumen. Gibt es keine Platzzuweisung, beträgt die erlaubte Teilnehmerzahl 200 Personen draußen bzw. 100 in Innenräumen. Ob Weihnachtsmärkte stattfinden, wurde noch nicht beschlossen.

Private Feiern

Private Feiern wie Hochzeiten sind in Bayern mit bis zu 100 Gästen drinnen und 200 im Freien erlaubt. Je nach aktueller Corona-Lage können diese Bestimmungen aber angepasst werden. Übersteigt der Inzidenzwert 35, dürfen sich nur noch maximal 50 Menschen zu Privatfeiern treffen; bei einem Wert über 50 dann nur noch 25 Personen. Es gilt die ausdrückliche Empfehlung, in privaten Räumlichkeiten keine Feiern mit mehr als 25 Gästen zu veranstalten.

Kontaktbestimmungen

In Bayern dürfen sich Gruppen von bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese Vorgabe kann je nach Infektionslage lokal unterschiedlich sein. Steigt die Inzidenz stabil auf einen Wert über 50 an, sollen sich nur noch Personen aus maximal zwei Haushalten, nahe Angehörige oder Gruppen von bis zu fünf Personen treffen dürfen.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Ab sechs Jahren sind Fahrgäste verpflichtet, im ÖPNV eine Maske zu tragen. Das Bußgeld bei einmaligem Verstoß sind 250 Euro und bis zu 500 Euro bei mehrmaligen Verstößen. Wird der Grenzwert von 50 Neuinfektionen in sieben Tag auf 100.000 Einwohner in einer Region überschritten, gilt dort Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Falsche Angaben in Gaststätten kosten in Bayern 250 Euro.

Berlin

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Messen, Tagungen und gewerbliche Freizeitangebote in geschlossenen Räumen unterliegen in der Hauptstadt einer Maximalteilnehmerzahl von 1.000 Personen. Draußen erhöht sich diese Zahl auf 5.000 Teilnehmer.

Ab dem 10. Oktober gibt es in Berlin eine Sperrstunde: Restaurants, Bars und die meisten Geschäfte (z.B. Supermärkte, Spätis) müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens schließen.

Private Feiern

Die maximale Gästezahl für Privatfeiern liegt bislang bei 50 Personen. Ab dem 10. Oktober dürfen nur noch bis zu zehn Personen gemeinsam in geschlossenen Räumen feiern.

Kontaktbestimmungen

Ab dem 10. Oktober dürfen sich im Freien von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens nur noch fünf Personen oder Menschen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten treffen.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bus und Bahn hat in Berlin ein Bußgeld von 50 bis 500 Euro zur Folge. Gastwirten, die sich nicht um die Erhebung von Kontaktdaten ihrer Gäste kümmern, drohen je nach Schwere des Verstoßes bis zu 5.000 Euro.

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Brandenburg

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Öffentliche Veranstaltungen, dazu zählen auch Gottesdienste und Konzerte, dürfen in Brandenburg mit bis zu 1.000 Teilnehmern stattfinden. Dabei müssen allerdings die Hygiene- und Abstandsregeln, ausreichend frische Luft sowie die Erfassung von Personendaten gewährleistet sein. Großveranstaltungen mit über 1.000 Personen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Ausnahmen für Autokinos oder ähnliche Veranstaltungen durch das Gesundheitsamt sind möglich. Große Stadien und Hallen dürfen derzeit sogar mehr als 1.000 Fans beherrbergen, bei über 5.000 Plätzen dürfen jedoch nur 20 Prozent mit Zuschauern besetzt werden.

Private Feiern

In der eigenen Wohnung und im Garten dürfen in Brandenburg bis zu 75 Menschen feiern. Bei Privatfeiern in Gaststätten oder Gemeindesälen wird die Teilnehmerzahl gemessen an der Raumgröße bei Einhaltung von 1,5 Meter Mindestabstand individuell beschränkt. Ab dem 11. Oktober gilt die Regel, dass bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vorangegangenen sieben Tagen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt nur noch 50 Gäste in geschlossenen Räumen erlaubt sind, im Freien nur 25.

Kontaktbestimmungen

Derzeit gelten neben den allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln keine Kontaktbeschränkungen.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Wer in Brandenburg die Maskenpflicht missachtet, muss zwischen 50 und 250 Euro Bußgeld bezahlen. Vergisst man seine Maske versehentlich und kommt der Aufforderung zum Anziehen direkt nach, muss man allerdings nichts bezahlen.

Bremen

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Unter besonderen Auflagen dürfen Veranstaltungen in Bremen draußen mit maximal 400, drinnen mit bis zu 250 Personen stattfinden. Das Bremer Volksfest „Freimarkt“ findet nicht statt, stattdessen wird es einen temporären Vergnügungspark mit Auflagen und ohne Alkoholausschank geben. Maximal 3.000 Menschen dürfen den „Freipark“ gleichzeitig besuchen. Mit der Vorbereitung der Weihnachtsmärkte hat man bereits begonnen, jedoch wurden noch keine konkreten Konzepte vorgestellt.

Private Feiern

Wer privat feiern möchte, darf dies in Bremen derzeit mit maximal 50 Gästen tun. Außerdem müssen die Namen der Teilnehmer protokolliert, sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

Kontaktbestimmungen

In Bremen dürfen sich zwei Haushalte mit unbestimmter Anzahl von Personen in der Öfffentlichkeit treffen oder maximal zehn Menschen aus verschiedenen Haushalten.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Wer in Bus, Bahn oder Ladengeschäft keine Maske trägt, wird in Bremen mit einem Bußgeld von 50 Euro belangt.

Hamburg

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Unter Auflagen dürfen in Hamburg Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Menschen draußen und 650 in geschlossenen Räumen stattfinden. Zu Sportveranstaltungen, wie etwa Spielen der Fußballclubs Hamburger SV und FC St. Pauli, dürfen wieder über 1.000 Fans kommen – vorausgesetzt allerdings, dass der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner am Austragungsort kleiner als 35 und das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar ist. Es dürfen allerdings lediglich 20 Prozent der Platzkapazitäten in Stadien und Hallen genutzt werden. Weihnachtsmärkte sollen unter Einhaltung von Hygieneregeln im Freien stattfinden, jedoch nur, wenn das Infektionsgeschehen stabil bleibt.

Private Feiern

Privatfeiern in der Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück haben in Hamburg derzeit eine Obergrenze von 25 Personen. In angemieteten Räumen sind es maximal 50 Menschen, die gemeinsam feiern dürfen.

Kontaktbestimmungen

Wer sich in der Öffentlichkeit treffen möchte, darf das mit maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten tun.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

80 Euro müssen Maskenverweigerer in Hamburg bezahlen. Falsche Kontaktdaten in Bars und Restaurants werden mit 150 Euro bestraft.

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Hessen

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Wer eine Veranstaltung mit bis zu 250 Personen stattfinden lassen will, braucht dafür keine Genehmigung, es müssen aber Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Bei Amateur-Sportveranstaltungen dürfen bis zu 250 Menschen zuschauen, Voraussetzung sind aber ein Hygienekonzept und drei Quadratmeter Fläche pro Person. Weihnachtsmärkte sollen prinzipiell ermöglicht werden, jedoch entzerrt und auf größerem Raum über die Innenstädte verteilt.

Ab dem 9. Oktober tritt in Frankfurt am Main eine Sperrstunde in Kraft. Restaurants, Kneipen und Bars müssen um 23 Uhr schließen. Auch wird es ein ganztägiges Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen geben.

Private Feiern

Private Veranstaltungen mit bis zu 25o Teilnehmern dürfen ohne Genehmigung stattfinden, es gelten aber die Hygiene- und Abstandsregeln. Bei steigenden Infektionszahlen wird zwar eine Begrenzung empfohlen, diese aber nicht kontrolliert. Private Feiern in gemieteten Räumlichkeiten unterliegen strengeren Regeln, je nach regionaler Pandemie-Entwicklung sind 50 bzw. 25 Teilnehmer erlaubt.

Kontaktbestimmungen

Zehn Menschen dürfen sich in Hessen öffentlich treffen und müssen dabei keinen Mindestabstand einhalten. Die Zahl der Haushalte ist irrelevant.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Im hessischen ÖPNV wird bei Maskenverweigerung ein Bußgeld in höhe von 50 Euro fällig, ohne dass man zuvor ermahnt wird. Wie hoch das Bußgeld bei falschen Angaben von Kontaktdaten ist, wurde bislang noch nicht festgelegt. Ab dem 9. Oktober muss zwischen 8 und 22 Uhr in Frankfurt am Main auf allen Einkaufsstraßen eine Maske getragen werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen prinzipiell größere Veranstaltungen stattfinden; drinnen beschränkt auf maximal 200, draußen auf 500 Teilnehmer. In Ausnahmefällen können bis zu 400 Personen in geschlossenen Räumen und 1.000 Menschen im Freien erlaubt werden. Im Profi-Sport werden wieder mehr Fans zugelassen, die Obergrenze richtet sich nach der jeweiligen Spielstätte. Volksfeste wird es in Mecklenburg-Vprpommern vorerst nicht geben. Sofern die Corona-Lage es zulässt, sollen Weihnachtsmärkte mit Hygienekonzept stattfinden dürfen. Sollten die Märkte kurzfristig abgesagt werden, gleicht das Land Verluste von Händlern und Schaustellern zum Teil sogar aus.

Private Feiern

Familienfeiern sind in Mecklenburg-Vorpommern auf maximal 50 Gäste beschränkt. Bei Hochzeiten, Jugendweihen, Beisetzungen und anderen religiösen Festen dürfen 75 Personen zusammenkommen.

Kontaktbestimmungen

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum mehr; jedoch sollen die Mindestabstände eingehalten und Mundschutz getragen werden.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Im Nahverkehr und Einzelhandel muss man in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 50 und höchstens 150 Euro bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht bezahlen. Der dafür notwendige Beschluss für die Umsetzung der Vereinbarung dazu in Landesrecht soll am 22. Oktober gefasst werden.

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Niedersachsen

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Derzeit gilt für kulturelle Veranstaltungen in Niedersachsen eine Maximalteilnehmerzahl von 500 Personen drinnen und 1.000 im Freien. Für geplante Weihnachtsmärkte muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass sich das Infektionsgeschehen in nächster Zeit nicht stark verschlechtert.

Private Feiern

Derzeit gibt es noch keine Beschränkung für private Feiern zu Hause, jedoch soll bald eine Maximalanzahl von 25 Gästen drinnen und 50 im Freien festgelegt werden. Bei Treffen in der Gastronomie soll die Personenbeschränkung auf 100 angehoben werden.

Kontaktbestimmungen

In der niedersächsischen Öffentlichkeit dürfen sich bis zu zehn Personen treffen – oder die Angehörigen zweier Haushalte.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Bis zu 25.000 Euro (!) kann ein Verstoß gegen Corona-Auflagen in Niedersachsen kosten. Maximal 150 Euro sind es, wenn man ohne Maske in Bus, Bahn oder im Ladengeschäft erwischt wird.

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Nordrhein-Westfalen

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Eine Veranstaltung mit über 1.000 Teilnehmern bedarf der Zustimmung des Landes NRW und nicht, wie bislang, nur der Kommunen. Verschärfte Vorgaben gibt es für Events mit mehr als 500 Personen. Bei Sportveranstaltungen sind wieder mehr als 300 Zuschauer erlaubt, jedoch dürfen bei mehr als 1.000 Fans nur ein Drittel der Plätze genutzt werden. Weihnachtsmärkte müssen – beispielswise durch Umzäunung – so gestaltet sein, dass Besucherströme gelenkt und begrenzt werden können. An den Eingängen muss Desinfektionsmittel bereit gestellt werden. Stehtische an Glühweinständen sind zwar erlaubt, jedoch müssen Listen geführt werden und jeder Gast ist dazu verpflichtet, an seinem Platz stehen zu bleiben. Eine Maskenpflicht in den Gängen zwischen den Ständen gibt es allerdings nicht.

Private Feiern

Wer in Nordrhein-Westfalen zu Hause privat feiert, darf das uneingeschränkt tun. Außer Haus darf jedoch mit höchstens 150 Gästen, das gilt auch für Beerdigungen. Feiern außerhalb der Wohnung müssen außerdem mindestens drei Werktage zuvor von einer verantwortlichen Person beim Ordnungsamt angemeldet werden. Außerdem muss es eine Gästeliste geben. Übersteigt der Inzidenzwert 35, dürfen private Feiern in öffentlichen Räumlichkeiten nur noch mit bis zu 50 Leuten stattfinden, bei einem Wert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern nur noch mit 25 Menschen.

Kontaktbestimmungen

In NRW dürfen sich derzeit zehn Menschen oder Personen aus zwei Haushalten treffen. In einigen Städten gelten jedoch aufgrund zuletzt steigender Neuinfektionen strengere Regeln.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Im Supermarkt kostet ein Maskenverstoß 50 Euro, im ÖPNV sogar 150 Euro (ohne vorherige Aufforderung). Wer im Restaurant falsche Daten angibt, dem drohen 250 Euro. Gastwirte sind zwar dazu verpflichtet, die Angaben auf Plausibilität zu prüfen, werden aber nicht bestraft.

Rheinland-Pfalz

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Bei Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, beträgt die maximale Teilnehmerzahl in Rheinland-Pfalz 250, im Freien 500 Personen – jedoch nur, wenn der Abstand eingehalten und Kontaktdaten erfasst werden. Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden, sollen aber über größere Flächen in der Stadt verteilt sein. Es wird über „Weihnachtsdörfer“ nachgedacht, in denen es eine beschränkte Personenzahl gibt und man Personenangaben machen muss.

Private Feiern

Möglich sind Familienfeste und auch Hochzeiten mit bis zu 75 Gästen, sofern der Personenkreis vorher festgelegt wurde. Es gibt außerdem einen neuen Warn- und Aktionsplan des Landes, der jedoch nur Handlungsempfehlungen beinhaltet. Steigen die Infektionszahlen an, sollen Beschränkungen stufenweise eintreten, das betrifft dann auch die Größe von privaten Feiern.

Kontaktbestimmungen

Bis zu zehn Menschen, unabhängig davon aus wie vielen Haushalten sie kommen, dürfen sich in Rheinland-Pfalz öffentlich treffen.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

In Rheinland-Pfalz zahlen Maskenverweigerer 5o Euro. Ein falscher Name in der Gaststätte wird ab dem 10. Oktober mit 150 Euro Strafe belangt.

Saarland

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

900 Leute sind im Saarland bei Veranstaltungen im Freien erlaubt, drinnen bis zu 450. Ob Weihnachtsmärkte stattfinden, wurde noch nicht beschlossen.

Private Feiern

Für private Feiern gelten im Saarland die gleichen Bestimmungen wie für öffentliche Veranstaltungen: 900 Personen im Freien und maximal 45o Menschen in geschlossenen Räumen.

Kontaktbestimmungen

Bis zu zehn Menschen können sich im Saarland in der Öffentlichkeit treffen.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Beim ersten Verstoß gegen die Maskenpflicht kann – je nach Ermessen – ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro fällig werden, ansonsten sind es bis zu 100 Euro. Falsche Angaben in Gaststätten sollen ebenfalls bis zu 50 Euro kosten, die genaue Höhe wurde allerdings noch nicht festgelegt.

Sachsen

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind in Sachsen erlaubt, wenn der Inzidenzwert in der Region des Veranstaltungsortes unter 20 pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen lag und eine Kontaktverfolgung gewährleistet ist. Konzerte dürfen in kleineren Veranstaltungsräumen stattfinden. Bis zu 1.000 Zuschauer sind auch bei Sportveranstaltungen zugelassen. Wegen der unterschiedlichen Corona-Entwicklung innerhalb des Bundeslandes wird es wohl keine einheitliche Regelung bei den Weihnachtsmärkten geben. Wird ein Hygienekonzept vorgelegt und genehmigt, dürfen Weihnachtsmärkte grundsätzlich bis zum 6. Januar 2021 öffnen.

Private Feiern

Wer in Sachsen einen Raum oder eine Gaststätte mietet, darf dort mit maximal 100 Menschen feiern. Betriebs- und Vereinsfeiern sowie auch Kinderferienlager dürfen mit höchstens 50 Teilnehmern wieder stattfinden.

Kontaktbestimmungen

Zwei Haushalte oder aber maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen sich in Sachsen öffentlich treffen.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

In Ladengeschäften und im Nahverkehr kostet der Verstoß gegen die Maskenpflicht 60 Euro. Die Angabe von Kontaktdaten ist in Gaststätten bislang nicht verpflichtend.

Sachsen-Anhalt

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

Professionell organisierte Veranstaltungen, etwa Vereinstreffen, Fachtagungen oder Parteiversammlungen, sind in Sachsen-Anhalt draußen mit bis zu 1.000 Teilnehmern erlaubt. Drinnen ist die Zahl bis 1. November auf 500 Personen begrenzt, danach sind es ebenfalls 1.000. Profisport- sowie Kulturveranstaltungen dürfen mit Sondergenehmigung durch das Gesundheitsamt und -ministerium mit deutlich mehr Teilnehmern stattfinden. Ab dem 1. November dürfen auch Clubs und Diskotheken wieder ihre Türen öffnen, jedoch nur 60 Prozent der maximalen Besucherkapazität einlassen. Hier müssen Anwesenheitslisten geführt sowie die Mindestabstände eingehalten werden. Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Weihnachtsmärkte veranstaltet werden.

Private Feiern

50 Menschen dürfen zu einer Privatfeier in Sachsen-Anhalt maximal kommen. Speziell organisierte Feste wie Hochzeiten und Trauerfeiern dürfen mit bis zu 500 Personen, ab 1. November sogar 1.000 Personen stattfinden.

Kontaktbestimmungen

Es gibt kein geregeltes Kontaktverbot, jedoch empfiehlt die Landesregierung, sich mit maximal zehn Menschen zu treffen und generell soziale Kontakte gering zu halten.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Strafe für Maskenverweigerer. Auch Kontaktlisten müssen Gastwirte nicht auslegen.

Schleswig-Holstein

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

In Schleswig-Holstein sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Freien erlaubt, drinnen nur 250. Für Weihnachtsmärkte gelten die gleichen Corona-Auflagen wie für Veranstaltungen. Es muss es ein Hygienekonzept geben und Ordner, die das Einhalten der Mindestabstände kontrollieren. Jeder Besucher muss seine Kontaktdaten hinterlassen. Im Freien sind auf den Weihnachtsmärkten maximal 1.500 Personen erlaubt und mit Genehmigung des Gesundheitsamtes darf auch eine begrenzte Menge an Alkohol pro Person ausgeschenkt werden.

Private Feiern

Die Obergrenze für private Feiern liegt in Schleswig-Holstein bei maximal 50 Gästen in geschlossenen Räumen und 150 Personen draußen.

Kontaktbestimmungen

Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für private Feiern (5o Personen drinnen und maximal 150 Menschen draußen).

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Die Missachtung der Maskenpflicht kostet in Bus und Bahn in Schleswig-Holstein 150 Euro. Falsche Angaben auf Gästelisten kosten 1.000 Euro, in Einzelfällen sind niedrigere oder höhere Bußgelder möglich. Den Gastwirt kosten fälschliche Besucher-Angaben mindestens 500 Euro. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsämter.

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Thüringen

Öffentliche Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte

In Thüringen dürfen Veranstaltungen wie Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste sowie Sportveranstaltungen mit Zuschauern und Festivals stattfinden, sofern die zuständige Gesundheitsbehörde zustimmt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss jede teilnehmende Person ihre Kontaktdaten angeben. Landkreise und kreisfreie Städte können, abhängig von der Infektionslage, zudem eigene Allgemeinverfügungen erlassen. Weihnachtsmärkte sollten in Thürigen stattfinden dürfen, aber unter entsprechenden Auflagen. Auch Glühwein soll ausgeschenkt werden dürfen.

Private Feiern

Wer eine Familienfeier drinnen mit mehr als 50 Gästen ausrichten will, muss diese dem Gesundheitsamt melden. Findet die Feier draußen statt, liegt die Grenze bei 100 Personen. Je nach Infektionslage dürfen Landkreise und kreisfreie Städte eine Allgemeinverfügung erlassen.

Kontaktbestimmungen

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen in Thüringen, jedoch die Empfehlung Treffen auf maximal 10 Personen oder zwei Haushalte zu reduzieren.

Bußgelder bei Missachtung von Corona-Auflagen

Wer in Thüringen keine Maske trägt, muss 60 Euro bezahlen. Bei falschen Kontaktangaben drohen bislang noch keine Strafen. Der Gastwirt ist dazu verpflichtet, bei offensichtlich falschen Angaben, wie etwa Fantasienahmen, die Bewirtung des Gastes zu verweigern. Ansonsten drohen ihm zwischen 500 und 1.000 Euro Bußgeld.

Themen: Coronavirus
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