14. Januar 2022, 17:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Booster-Impfung erfolgreich erhalten, das Zertifikat ins Handy übertragen – nun braucht man sich auch bei 2G+ keine Gedanken mehr um Testnachweise zu machen. Aber so mancher hat sich hier wohl leider zu früh gefreut. Denn bei Genesenen und „Johnson & Johnson“-Geimpften herrscht zurzeit ein wahres Impfpass-Chaos.
Man hat eine Auffrischungsimpfung bekommen, lässt im Restaurant seine CovPass oder Corona-Warnapp scannen und erlebt eine böse Überraschung. Das Zertifikat ist ungültig und weist die Booster-Impfung nicht korrekt nach. Auf dieses Problem stoßen besonders Genesene und mit „Johnson & Johnson“-Geimpfte dieser Tage. FITBOOK versucht, etwas Klarheit in das Chaos zu bringen.
Übersicht
Auffrischungsimpfung und 2G+
2G+ lautet die Devise im Kampf gegen die Corona-Pandemie. In Restaurants, im Kino und in Sportstudios kommen zweifach Geimpfte nur mit einem negativen Schnelltest rein. Eine Booster-Impfung befreit von dieser Testpflicht. Wenn man die Auffrischung über einen digitalen Nachweis vorzeigen kann. Genau hier wird es laut dem „Offiziellen Gesundheitsportal der deutschen ApotherkerInnen (aponet)“ für Genesene und „Johnson & Johnson“-Geimpfte nun leider problematisch.1
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Ungültiges Zertifikat nach Booster-Impfung
Genesene, die sowohl eine Impfung als auch den Booster bekommen haben, sind also de facto zweimal geimpft, sollten durch ihren Genesenen-Status dann aber auch zugleich als geboostert gelten. Das bildet der Impfass in den Apps aktuell aber leider nicht ab. Woran man dies erkennt? Dass im Zertifikat 2 von 2, statt 2 von 1 zu lesen ist. So suggeriert der Nachweis, dass lediglich eine Grundimmunisierung erfolgt sei. Will man nun ohne negativen Corona-Test in ein Restaurant, wird einem der Einlass verwehrt.
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Impf-Chaos bei „Johnson & Johnson“
Ähnlich sieht es für J&J-Geimpfte aus. Die Ausgangssituation ist auf den ersten Blick mit der von Genesenen vergleichbar. Wie bei ihnen war auch bei dem Vakzin anfänglich nur eine Impfung für die Grundimmunisierung notwendig. Doch mittlerweile ist es im Fall von „Johnson & Johnson“ komplizierter und unübersichtlicher geworden. Nachdem Untersuchungen feststellten, dass die Schutzwirkung nach nur einer Dosis schnell nachlässt, sprach die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Empfehlung für eine zweite Impfung aus. So weit, so verständlich. Doch die entscheidende Frage lautet: Gilt man nach dieser zweiten Impfung als geboostert? Diese Frage ist laut „aponet“ bezüglich 2G+ und Testbefreiung bundesweit offenbar nicht einheitlich geklärt. Bayern sei aber ein Bundesland, das eine dritte Impfung fordere, damit auch J&J-Geimpfte als geboostert gelten.
Damit folgt es der offiziellen, kürzlich aktualisierten Empfehlung der Stiko. Demnach sollen mit „Johnson & Johnson“ Geimpfte mit einem mRNA-Vakzin ihre Grundimmunisierung optimieren. Drei Monate später soll dann eine Booster-Impfung erfolgen – ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff.2
Zusammengefasst heißt dies für „Johnson & Johnson“-Geimpfte also: Zwei Impfungen reichen bei 2G+ nicht aus. Auch in dieser Situation wird der Covpass bzw. die Corona-Warnapp beim Scan-Vorgang ein ungültiges Zertifikat anzeigen – zumindest, wenn es darum geht, den Booster-Status nachzuweisen.
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Was sagt das Bundesministerium für Gesundheit?
Das technische Problem ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt. Offenbar arbeitet man dort mit Hochdruck an einer baldigen Lösung. Denn auf Nachfrage von FITBOOK heißt es: „Laut Beschluss der EU-Kommission müssen bis zum 1. Februar die Nachweise für J&J-Geimpfte und Genesene geändert werden. Das setzt das Bundesministerium für Gesundheit gerade um. Dabei wird geprüft, wie betroffene Personen, mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder im Falle einer Genesenenimpfung, möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht. In diesem Zusammenhang werden auch ggf. weitere Anpassungen geprüft.“
Was kann man in der Zwischenzeit tun?
Als Übergangslösung empfiehlt das BMG: „Bereits jetzt kann der Status mit dem Genesenennachweis –digital oder analog – und dem Nachweis des vollständigen Impfschutzes erfolgen.“ Darüber hinaus hilft ein Gang in die Apotheke. Dort können sie ein Zertifikat mit neuer Kodierung bekommen. „Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben“, erklärt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV).