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Im Extremfall ungültig

Wichtige Änderung bei Impfzertifikaten ab 1. Februar

änderung impfzertifikat: CovPass-App
Das Impfzertikat auf dem Smartphone erleichtert bei 2G- und 2G-Plus-Regeln den Alltag enorm

25.01.2022, 12:45 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Egal ob genesen, geimpft oder geboostert. Ab dem 1. Februar lohnt sich ein prüfender Blick aufs Impfzertifikat. Denn es tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die im Extremfall dafür sorgen kann, dass ein Zertifikat plötzlich ungültig wird.

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Die Ankündigung der EU-Kommission gab es bereits, die Umsetzung erfolgt am 1. Februar 2022: digitale Impfnachweise laufen nach neun Monaten ab. Und das in der gesamten EU.1 Eine Änderung, die bei Impfzertifikaten für Chaos sorgen könnte. Denn wer aktuell zehn Monate nach der letzten Zweitimpfung noch als vollständig geimpft gilt, hält dann plötzlich ein ungültiges Impfzertifikat in den Händen. FITBOOK erklärt, was Betroffene nun tun sollten – und welche Probleme auf Geboosterte zukommen könnten.

Was sollten Zweifach-Geimpfte und Genesene wissen?

Nicht nur wer zweifach geimpft ist, sollte sich ab dem 1. Februar sein Impfzertifikat noch einmal genau anschauen. Auch Genesenen kann es passieren, dass ihr Nachweis an Gültigkeit verliert. Das gilt sowohl für Personen, die zunächst eine Impfdosis erhalten und anschließend eine Covid-Erkrankung überstanden haben, als auch für Menschen, die zunächst den Genesenen-Status erreichten und sich dann impfen ließen.

Sind seitdem mehr als neun Monate verstrichen, verfällt nun der Status „vollständig geimpft“. Nach Ablauf dieser Zeit stellt eine Booster-Impfung den Impfstatus wieder her. Betroffene sollten sich daher möglichst bald um eine dritte Impfung bemühen. Wie lange die letzte Impfung her ist, kann man übrigens sowohl in der CovPass-App als auch in der Corona-Warnapp in der Detailansicht des Impfzertifikats anhand des Datums erkennen.

Auch interessant: Sind Geimpfte oder Genesene besser vor Corona geschützt?

Warum können auch Geboosterte von den Änderungen bei Impfzertifikaten betroffen sein?

Bundesbürger, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sollten durch die Änderung bei den Impfzertifikaten eigentlich keine Auswirkungen spüren. Aber auch sie könnten plötzlich Probleme mit ihrem digitalen Nachweis bekommen. Der Grund: technische Schwierigkeiten.

In den letzten Wochen machten vor allem chaotische Verhältnisse bei den Zertifikaten von Genesenen und „Johnson & Johnson“-Geimpften Schlagzeilen. Aufgrund technischer Makel konnte ihr Impfstatus in der CovPass-App und der Corona-Warnapp zum Teil nicht korrekt angezeigt werden. Ein Problem, das bekannt war und bis zum 1. Februar behoben werden sollte, wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) FITBOOK auf Nachfrage mitteilte.

Auch interessant: Ab wann gelten „Johnson & Johnson“-Geimpfte als geboostert?

FITBOOK Workouts

Ab dem 1. Februar könnte es nun sein, dass Impfzertifikate nicht mehr richtig zugeordnet werden und der digitale Nachweis deshalb nicht mehr den Status „geboostert“ anzeigt. In der CovPass-App lässt sich nach dem Scannen der Zertifikate leicht erkennen, ob alles korrekt ist oder nicht. Taucht ein zweiter QR-Code auf, dann ist etwas schiefgelaufen. Denn es gilt: Jeder Bundesbürger soll nur einen QR-Code haben. Ein zweiter Code kann dann bedeuten, dass man nur als zweifach geimpft gilt, weil die dritte Impfung nicht als Booster (3/3), sondern als einmalige Impfung (1/2) zugeordnet wurde.

Was tun, wenn die Auffrischungsimpfung falsch zugordnet wurde?

Wird das Impfzertifikat nicht korrekt dargestellt, dann sollte man alle Angaben prüfen. Ist der Name richtig und vollständig vermerkt (z. B. mit eventuellem Zweitnamen)? Ist das richtige Geburtsdatum angegeben? Und sind die Informationen auf allen Impfdokumenten identisch? Hat sich ein Fehler eingeschlichen, können Betroffene die Formulare in der Apotheke ändern lassen. Diese Schritte kann man übrigens auch schon jetzt machen, um den möglichen Ansturm ab dem 1. Februar zu umgehen.

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Quellen

Themen Coronavirus Impfen
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