Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für Fitness, Gesundheit und Ernährung
Nachgefragt beim Kinderarzt

Was zahlt die Krankenkasse? Diese Vorsorgeleistungen stehen Kindern zu

Was übernimmt die Krankenkasse für Kinder?
Welche Untersuchungen im Kinder- und Jugendalter Krankenkassen zahlen und welche nicht Foto: Getty Images
Artikel teilen

30. April 2026, 10:17 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Die meisten Eltern kennen die sogenannten „U-Untersuchungen“. Das sind Vorsorgeuntersuchungen, die die gesunde Entwicklung von Kindern überprüfen und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Aber der Vorsorgekatalog der gesetzlichen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche ist noch viel umfangreicher. In manchen Bereichen gibt es dagegen eine Versorgungslücke. FITBOOK und Kinderarzt Dr. Ronny Jung erklären, was die Kasse zahlt und bei welchen Untersuchungen man besser bei der eigenen Krankenkasse Rücksprache halten sollte.

U und J: Was bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die sogenannten U-Untersuchungen (U1 bis U9) sowie die Jugenduntersuchung J1 sind Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

  • U-Untersuchungen (U1 bis U9): von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr
  • Jugenduntersuchung J1: 12 bis 14 Jahre.

Das heißt: Die Kosten werden immer übernommen. Anders ist das bei U10, U11 und J2. Das sind keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • U10: 7 bis 8 Jahre
  • U11: 9 bis 10 Jahre
  • J2: 16 bis 17 Jahre

Die Untersuchungen werden aber von sehr vielen Krankenkassen (wie z. B. TK, AOK, KKH) als Zusatzangebote außerhalb der Regelversorgung bezahlt.1 Die Abrechnung dieser Untersuchungen läuft jedoch nicht automatisch über jede Kasse, und nicht jede Kinderarztpraxis bietet die Untersuchung an. Es ist deshalb ratsam, vorher bei der eigenen Krankenkasse und in der Kinderarztpraxis nachzufragen, ob diese Untersuchungen gemacht werden können und ob die Krankenkasse sie übernimmt.

Auch Kassenleistung: Blutuntersuchungen und Screenings bei Neugeborenen

Neben den U‑Untersuchungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in den ersten Lebenstagen auch noch andere wichtige Screenings. Dazu zählt das erweiterte Neugeborenen-Screening per Blutuntersuchung. Diese dienen dazu, unter anderem angeborene Stoffwechseldefekte, hormonelle Störungen sowie Defekte des Blut-, Immun- und neuromuskulären Systems möglichst früh zu erkennen. Auch ein Screening auf Mukoviszidose gehört dazu. Ebenfalls Kassenleistungen sind das Screening auf schwere angeborene Herzfehler mittels Pulsoxymetrie und das Neugeborenen-Hörscreening.2

Diese Untersuchungen sind laut Dr. Ronny Jung, Kinder- und Jugendarzt und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), enorm wichtig. „Wenn man Auffälligkeiten früher erkennt und früher interveniert, kann das dabei helfen, dass manche Störungen gar nicht erst entstehen und eine gesunde Entwicklung besser gewährleistet werden kann“, erklärt der Experte bei FITBOOK.

Oft vergessen: Nach der U9 ist nicht Schluss

Die Teilnahmequoten an den U-Untersuchungen in Deutschland sind mit über 95 bis 99 Prozent sehr hoch. Das geht aus einem Bericht des Robert Koch-Instituts hervor.3 Doch viele Eltern haben gerade die J-Untersuchungen nicht auf dem Schirm. Darauf deuten zumindest die Zahlen hin. „Dann bröckelt es“, klagt Kinderarzt Jung. „J1, da sind wir so bei 30 Prozent und J2, da kommen noch 6 Prozent“, sagt er. „Viele Eltern haben vielleicht den Eindruck, das Kind ist jetzt aus dem Gröbsten draußen. Aber so ist es eben nicht. Es gibt noch andere Entwicklungsthemen. Dazu zählen die körperliche Entwicklung in der Pubertät, aber die psychische Seite: Medien, Mobbing, Schulleistungen, Sucht.“

Ein Problem beim derzeitigen System der Kassenleistungen für Kinder sieht Dr. Jung in der zeitlichen Lücke zwischen der U9 und der J1, also zwischen sechs und zwölf Jahren. „In dieser Zeit passiert sehr viel“, betont der Mediziner. Die U10 und U11, die in diese Zeit fallen, sind aber eben nur Zusatzangebote außerhalb der Regelversorgung. Im Gemeinsamen Bundesausschuss und der Fachpolitik wird schon seit einigen Jahren diskutiert und gestritten, wie man diese Vorsorgelücke am besten schließen könnte.4

Vorsorge ist nicht nur Diagnostik

Die Vorsorge besteht bei den unter U und J fallenden eingeordneten Untersuchungen nicht nur aus Wiegen, Messen und Blutabnehmen, betont Dr. Jung. „Die U-Untersuchungen sind auch für die Eltern wichtig, weil da Fragen, die sie entsprechend der verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes haben, geklärt werden können.“ Es geht darum, die Entwicklung des Kindes engmaschig zu begleiten, in allen Bereichen der Vorsorge zu beraten und Vorsorge richtig zu steuern, also zum Beispiel mithilfe von Frühförderung und Therapie.

Regeluntersuchung vergessen? Keine Angst haben, sondern nachholen

Wer eine der Regeluntersuchungen verpasst oder ausgelassen hat, muss keine Angst haben, bei der verspäteten Vorstellung in der Praxis Ärger zu bekommen. „Wir machen niemandem ein schlechtes Gewissen“, verspricht Dr. Jung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die U-Untersuchung in der Regel auch dann noch, wenn der offizielle Zeitraum leicht überschritten wurde. Für die meisten U-Untersuchungen gibt es festgelegte „Toleranzzeiten“ (oft einige Wochen bis Monate). Innerhalb dieser Zeitspanne kann man die Untersuchung nachholen und die Krankenkasse übernimmt.5 Aber selbst wenn eine Untersuchung nicht mehr als reguläre Vorsorgeleistung zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden kann, ist sie medizinisch trotzdem sinnvoll. „Dann wird die Untersuchung einer Vorsorge entsprechend durchgeführt, mit den gleichen Inhalten“, sagt Dr. Jung. Sein Tipp: Damit es leichter wird, die Termine zuverlässig einzuhalten, bieten viele Praxen für Eltern auch Erinnerungssysteme über spezielle Apps oder SMS an.

Mehr zum Thema

Zahnuntersuchungen als wichtiger Teil der Vorsorge

Nicht nur die Kinderarztpraxis spielt bei der Vorsorge eine Rolle. Auch die Zahnvorsorge ist Teil des Leistungskatalogs, und zwar schon sehr früh. Zwischen dem 6. und dem 34. Lebensmonat übernimmt die gesetzliche Krankenkasse drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dazu gehören die Untersuchung des Kindes selbst, aber auch die Beratung der Eltern und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen. Zusätzlich besteht in diesem Zeitraum zweimal pro Kalenderhalbjahr Anspruch auf Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.6

Ab dem 34. Lebensmonat bis zum sechsten Lebensjahr folgen drei weitere zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen sowie ein Anspruch auf Fluoridierung. Und auch danach endet die Vorsorge nicht: Zwischen sechs und 18 Jahren gibt es jährlich Maßnahmen der Dental-Individualprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Ab dem 12. Lebensjahr werden diese Termine zudem im Bonusheft dokumentiert, was später für höhere Zuschüsse zum Zahnersatz wichtig ist.7

Kinderärztin Dr. Anne Heinz erklärt im FITBOOK-Video, was hinter Kreidezähnen steckt:

Impfungen: „Lebensfest“ dank Immunisierung

Bei den verschiedenen U- und J-Untersuchungen ist auch Impfen ein Thema: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin klärt über die Schutzimpfungen auf, die die gesetzliche Krankenkasse bezahlt, und trägt die verabreichten Impfungen in den Impfpass des Kindes ein.

Zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Kinder und Jugendliche empfohlenen Standardimpfungen gehören Impfungen gegen Rotaviren, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Meningokokken B, Meningokokken ACWY, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varizellen) und humane Papillomaviren (HPV). Hinzu kommt im Säuglingsalter auch die Vorsorge gegen RSV-Infektionen.8 Für einige dieser Impfungen gibt es Kombinationsimpfstoffe. Das bedeutet, dass Ärzte mithilfe einer Spritze direkt gegen mehrere Krankheiten impfen. Die genauen Zeitpunkte können sich durch aktualisierte Empfehlungen ändern. Deshalb ist der aktuelle Impfkalender der beste Maßstab, um die Termine genau zu planen.

Quellen

  1. Die Techniker. Die Untersuchungen J1 und J2 (aufgerufen am 28.4.2026) ↩︎
  2. GKV-Spitzenverband, „Faktenblatt Früherkennung“, 4. August 2025. ↩︎
  3. Robert Koch-Institut. Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 (aufgerufen am 28.4.2026) ↩︎
  4. Deutscher Ärzteverlag GmbH. Lückenschluss: Gemeinsamer Bundesausschuss prüft neue U-Untersuchung. Deutsches Ärzteblatt. (aufgerufen am 28.4.20206) ↩︎
  5. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. Kinder-Früherkennungsuntersuchungen nach Ablauf der Toleranzgrenzen nicht mehr abrechenbar. KVH Telegramme (aufgerufen am 28.4.2026) ↩︎
  6. Bundesministerium für Gesundheit. Zahnvorsorgeuntersuchungen. BMG, 2025 (aufgerufen am 28.4.2026) ↩︎
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss. Früherkennung bei Kindern. (aufgerufen am 28.4.20206) ↩︎
  8. Ständige Impfkommission (STIKO). Impfkalender 2026. (aufgerufen am 28.4.2026) ↩︎

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.