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Erfassung von Infektionen

Hat man Anspruch auf PCR-Test bei positivem Corona-Selbsttest?

Positiver Schnelltest
Bei einem positiven Antigentest – auch wenn er zu Hause durchgeführt wurde –, besteht Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test. Den meisten Menschen ist das nicht bewusst. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

13.07.2022, 11:44 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Das Infektionsgeschehen in Deutschland wird nur anhand positiver PCR-Tests erfasst. Die Zahl birgt dementsprechend viel Interpretationsspielraum, denn viele Menschen wissen nicht, wann Anspruch auf einen PCR-Test besteht.

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Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat darauf hingewiesen, dass Menschen mit einem positiven Corona-Schnelltest Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test haben – gilt das auch nach einem Selbsttest zu Hause?

Hat man auch nach einem positiven Selbsttest Anspruch auf PCR-Test?

In Teilen der Bevölkerung sei dies nicht bekannt, so dass die Corona-Statistik das wahre Ausmaß der Pandemie nicht abbilden könne, teilte der BDL-Vorsitzende Andreas Bobrowski am Dienstag mit. In der Statistik zählen nur positive PCR-Tests. „Das Infektionsgeschehen wird schon seit langem nicht mehr angemessen erfasst“, sagte Bobrowski. Denn „allzu oft“ folge auf einen positiven Antigentest kein PCR-Test.

Laut Corona-Testverordnung haben Menschen mit positivem Schnelltest, auch bei einem Selbsttest, Anspruch auf eine „bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises“.

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Rückgang bei Bürgertests um bis zu 30 Prozent

Der BDL erwartet, dass wegen rückläufiger Nachfrage bei den sogenannten Bürgertests über den Sommer weitere gewerbliche Testzentren schließen werden. Nach Einschätzung des Verbands hat es bei den Bürgertests seit ihrer Beschränkung Ende des vergangenen Monats Rückgänge um 20 bis 30 Prozent gegeben.

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Anwendungsfehler beim Selbsttest vermeiden

Lagerung

Nicht zu kalt und nicht zu warm sollte der Karton in der Wohnung liegen. Also weder im Gefrierschrank noch in der prallen Sonne – Studien deuten darauf hin, dass solch eine Lagerung die Ergebnisse des Tests verfälschen könnte. „Sie können ganz normal bei Raumtemperatur aufbewahrt werden“, empfiehlt HNO-Arzt Bernhard Junge-Hülsing aus Starnberg. Bei welchen Temperaturen der Karton mit dem Test gelagert werden darf, steht in der Regel auf der Verpackung oder zumindest im Beipackzettel.

Wichtig ist: Zum Zeitpunkt der Anwendung sollten die Tests stets Raumtemperatur haben – wer sie also an einem kühleren Ort gelagert hat, sollte sie für ein gewisse Zeit auf der Arbeitsfläche liegen lassen und nicht sofort benutzen.

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Durchführung

Hygiene ist elementar, um das Testergebnis nicht zu verfälschen. Darum sollte die Arbeitsfläche sauber sein. Bevor man loslegt, wäscht man sich gründlich die Hände.

Wer mehrere Personen, zum Beispiel sich und seine Kinder testet, kann die Teströhrchen nicht alle in der Hand halten. Junge-Hülsings Tipp: Wäscheklammern verhindern das Umfallen. Die klemmt man unten an die Röhrchen. Dort sind sie quasi eine Stütze und sorgen dafür, dass die Röhrchen aufrechtstehen.

Abstrich

In aller Regel ist für den Selbsttest ein Nasenabstrich gefordert. Und zwar in beiden Löchern. Es reicht doch, den Tupfer in eines zu stecken, könnte man meinen – ein Trugschluss. „Dadurch bekommt man womöglich zu wenig Sekret an den Tupfer“, sagt Junge-Hülsing. Der Tupfer gehört also in beide Löcher.

Manche Test-Anleitungen geben vor, dass man sich vor dem Abstrich seine Nase gründlich putzt. Die Idee dahinter: Durch das Schnäuzen sollen Sekret und damit mögliche Viren aus dem tieferliegenden Nasen-Rachen-Raum weiter nach vorne gepustet werden. Junge-Hülsing ist skeptisch, ob der Test dadurch genauer wird, ob dadurch also wirklich mehr mögliche Viren an den Flimmerhärchen im vorderen Nasenbereich haften bleiben als beim normalen Ausatmen. Er hält das vorherige Ausschnäuzen für eher keine gute Idee.

Einen Anhaltspunkt dafür, dass vergleichsweise wenig Sekret am Tupfer gelandet ist, liefert nach Angaben von Junge-Hülsing die Farbe des Kontrollstriches auf der Testkassette. „Ist dessen Farbe nur sehr blass, spricht das für wenig Sekret.“ Dann steige das Risiko eines falsch-negativen Ergebnisses, so der Arzt. Also, dass der Test negativ ausfällt, obwohl man positiv ist. Laut Prof. Martina Prelog, Fach-Immunologin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, kann ein blasser Kontrollstrich aber auch andere Ursachen haben. Zum Beispiel dass der Test falsch gelagert wurde oder zu wenig Lösungsflüssigkeit vorhanden war.

Ansonsten gilt beim Umgang mit dem Tupfer: Vorsicht und Gefühl. Bei den Selbsttests muss der Tupfer nicht bis in den Übergang von Nase zu Rachen geschoben werden. Zwei bis vier Zentimeter tief ins Nasenloch, das genügt. Und zwar flach in Richtung Gehörgangsboden und nicht schräg nach oben – dabei drohen Verletzungen.

Ergebnis

Hier lauert nach Einschätzung des HNO-Mediziners die wohl größte Fehlerquelle. Viele halten nämlich einen Strich bei C für ein positives Ergebnis. Dabei steht C nicht für Corona, sondern für Control, also Kontrolle. „Wenn bei C kein Strich ist, ist der Test nicht verwertbar.“

Das T steht für Test – das ist die relevante Stelle für die Frage, ob man positiv oder negativ ist. Konkret bedeutet das: Sind bei C und T Striche zu sehen, ist der Test positiv ausgefallen. Ist nur bei C ein Strich zu sehen, ist der Test negativ. Ist nur bei T ein Strich zu sehen, ist er ungültig – das gilt auch, wenn gar kein Strich erscheint.

Sollte Ihr Selbsttest-Ergebnis wirklich positiv sein, lassen Sie dieses durch einen PCR-Test bestätigen – Sie haben Anspruch darauf.

Mit Material von dpa

Themen: Coronavirus
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