Aktuell muss man kaum noch sein Impfzertifikat vorzeigen. Mit Blick auf den Winter ist es wahrscheinlich, dass man den digitalen Impfnachweis wieder häufiger braucht. Allerdings bekommen aktuell viele von der CovPass- und Corona-Warn-App eine Mitteilung – „das Impfzertifikat läuft bald ab“. Bei Leuten, die schon früh geimpft wurden, ist es vielleicht bereits abgelaufen. Was dahintersteckt und was Sie tun können.
Über eine aktuelle Benachrichtigung in der CovPass- bzw. Corona-Warn-App haben sich viele Menschen wohl gewundert: Das Impfzertifikat läuft ab. Und das, obwohl es rechtlich noch gültig, der Impfschutz also nicht verfallen ist. Bereits vor einiger Zeit gab das Robert-Koch-Institut (RKI) Entwarnung und sagt auf seiner Website: „Die technische Gültigkeit der digitalen COVID-Zertifikate läuft nach 365 Tagen automatisch ab.“ Ein Update wurde angekündigt, das nun erhältlich ist und mit dem sich das Impfzertifikat ohne Gang zum Arzt oder zur Apotheke verlängern lässt.
Es kann sein, dass Impfzertifikat abläuft, und das unabhängig vom offiziellen Impfstatus. Das heißt, die Immunisierung gilt noch. Läuft das Zertifikat ab, erhalten Betroffen in ihrer App eine Benachrichtigung und zwar 28 Tage vor Ablauf des Zertifikats. Das Ablaufdatum richtet sich nach dem Zeitpunkt der Ausstellung. In den Apps wurde das Zertifikat bei Einführung des digitalen Nachweises auf 365 Tage begrenzt. Diese Zeitspanne ist bei manchen Geimpften nun bald abgelaufen. Würde jetzt der Code aus der App gescannt, würde das Impfzertifikat daher als ungültig angezeigt werden.
Dies lässt sich aber in der CovPass- oder Corona-Warn-App leicht selbst beheben. Dafür hat man mit Eingang der Benachrichtigung, dass das Zertifikat abläuft, 90 Tage Zeit. Die Neuausstellung erfolgt in der CovPass-App über die Übersicht der Zertifikate. Dafür einfach den Anweisungen folgen.1 Auch in der Corona-Warn-App lässt sich das Impfzertifikat mit wenigen Klicks verlängern.2
Von der technischen Gültigkeit abgesehen, sollten Geimpfte auch wissen, dass es einen EU-Standard für den Impfstatus gibt und auch hierzulande ab Oktober neue Regeln gelten.
Seit dem 1. Februar ist die Gültigkeitsdauer des Impfzertifikats aller Personen, die noch keine Booster-Impfung bekommen haben, auf neun Monate begrenzt. Genauer gesagt gilt nach dem Abschluss der Grundimmunisierung eine EU-einheitliche Anerkennungsdauer des Zertifikats von mindestens 270 Tagen. Dann erlischt nicht nur das Impfzertifikat, sondern auch der komplette Impfschutz. In einigen Reiseländern kann das zu Problemen führen, vor allem wenn man einen gültigen Impfschutz nachweisen muss.
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