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Bundesweit eingeführt

Patientenschützer kritisieren die elektronische Patientenakte

Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein lebenslanger Aktenordner für Gesundheitsdaten Foto: Getty Images
Julia Freiberger
Werkstudentin in der Redaktion

30. April 2025, 13:02 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Seit dem 29. April ist die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingeführt. In dieser digitalen Akte werden medizinische Daten wie Arztbriefe, Laborbefunde und Röntgenaufnahmen gespeichert. Was nach einer einfachen Lösung klingt, stößt auf Kritik: Schon zuvor waren Zweifel geäußert worden, ob die Datensicherheit wirklich gewährleistet ist. Nun melden auch Patientenschützer ihre Bedenken gegenüber dem neuen System an.

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Für die elektronische Patientenakte erhalten Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken sowie Krankenhäuser schrittweise die nötigen Software-Updates – ein Prozess, der noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. FITBOOK-Redakteurin Julia Freiberger erklärt, wem die ePA zusteht und welche Sorgen Patientenschützer äußern.

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Was ist die elektronische Patientenakte?

Unter der elektronischen Patientenakte (kurz ePA) versteht man einen digitalen, persönlichen und lebenslangen Speicherort für Gesundheitsdaten. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Physiotherapeuten sowie andere medizinische Einrichtungen können dort Behandlungsdokumente hinterlegen – sofern man dem nicht widerspricht. Auch Patienten selbst erhalten die Möglichkeit, eigene Gesundheitsdaten in der ePA zu speichern.

Wichtig zu erwähnen: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Wer also keine elektronische Patientenakte möchte, kann der Einrichtung direkt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt widersprechen. Eine Ablehnung – egal ob vollständig oder teilweise – darf keine negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung haben.

Zudem können auch privat Versicherte eine ePA nutzen, sofern ihre Krankenversicherung diesen Service anbietet. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es jedoch nicht.

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So lief die Einführung der ePA ab

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist am 15. Januar 2025 planmäßig gestartet. Seitdem haben die gesetzlichen Krankenkassen allen Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA bereitgestellt. Versicherte können bereits erste Dokumente in ihre Akte hochladen oder von der Krankenkasse einpflegen lassen. Über die ePA-App lassen sich außerdem Medikationspläne und Abrechnungsdaten einsehen.

Gleichzeitig haben Ärzte und andere Leistungserbringer in ausgewählten Modellregionen – darunter Hamburg und Umgebung, Franken sowie Teile Nordrhein-Westfalens – mit der Nutzung der ePA begonnen. In dieser kontrollierten Startphase wird überprüft, ob die Systeme stabil und verlässlich arbeiten.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Testphase wurde am 29. April 2025 mit der schrittweisen bundesweiten Einführung begonnen. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken werden dann schrittweise eingebunden. Ab dem 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA für alle medizinischen Einrichtungen in Deutschland verpflichtend.1

Was bedeutet der Start der ePA jetzt für mich?

Auch wenn die Nutzung der elektronischen Patientenakte bereits offiziell begonnen hat, erfolgt diese nicht überall gleichzeitig. So kann es kann noch etwas dauern, bis die ePA in der eigenen Arztpraxis vollständig verwendet werden kann. Der Grund dafür: Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser erhalten die notwendigen Software-Updates schrittweise.

Das bedeutet:

  • In einigen Praxen kann schon bald das erste Dokument in der ePA gespeichert werden,
    in anderen dauert es noch etwas länger.
  • Der Start erfolgt also nach und nach – nicht bundesweit gleichzeitig.

Wem steht eine elektronische Patientenakte zu?

Tatsächlich ist es so, dass alle gesetzlich Versicherten, die der elektronischen Patientenakte nicht widersprochen haben, sie automatisch von ihrer Krankenkasse erhalten. Kinder und Jugendliche mit gesetzlicher Krankenversicherung bekommen ebenfalls eine ePA. Hierbei gilt allerdings, dass die sorgeberechtigten Eltern bis zum 15. Lebensjahr entscheiden, ob eine ePA eingerichtet wird, und übernehmen die Verwaltung.

Auch wichtig:

  • Je mehr Informationen in der ePA gespeichert sind, desto größer ist ihr Nutzen für die medizinische Versorgung.
  • Noch stehen nicht alle Funktionen zur Verfügung – die ePA wird schrittweise erweitert.
  • Neue Daten kommen nach und nach durch Arztbesuche oder persönliche Einträge hinzu.
  • Hat man der elektronischen Patientenakte nicht widersprochen, stellt die Krankenkasse von Anfang an die Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte in die Akte ein.
  • Zu Beginn enthält die ePA ansonsten kaum Informationen – medizinische Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde müssen erst nach und nach hinzugefügt werden.

Patientenschützer üben Kritik

Aus der Sicht von Patientenschützern, etwa der Deutschen Stiftung Patientenschutz, ist es problematisch, dass Versicherte keine Möglichkeit haben, einzelne Dokumente gezielt für bestimmte Ärzte freizugeben. Kritisiert wird, dass der Eindruck entstanden sei, man könne bei Arztbesuchen jeweils nur ausgewählte Informationen freigeben. Tatsächlich sei dies aber nicht umsetzbar. Stattdessen hätten beispielsweise auch Hautärzte Zugriff auf sensible Informationen – etwa über eine psychologische Behandlung –, obwohl Patienten diese Daten möglicherweise nur neurologischen Fachärzten zugänglich machen möchten.

Kein datensparender Umgang

Patientenschützer warnen zudem davor, dass mit der elektronischen Patientenakte kein datensparender Umgang möglich sei. Ebenfalls problematisch sei, dass jeder Leistungserbringer grundsätzlich für einen Zeitraum von 90 Tagen Zugriff auf sämtliche Inhalte der ePA erhält – unabhängig davon, ob alle Informationen für die Behandlung relevant sind. Nur für Rettungsdienste und Werksärzte ist die Zugriffszeit auf drei Tage beschränkt. Auch Apotheken erhalten vollständigen Einblick in die gespeicherten Krankendaten.

Fehlende Steuerungsmöglichkeiten

Nach Ansicht der Patientenschützer fehlen den Nutzern ausreichend Steuerungsmöglichkeiten. So sei es beispielsweise nicht möglich, einzelne Medikamente aus der Medikationsliste auszublenden. Wer Zugriff auf diese Liste erhält, könne jedoch leicht Rückschlüsse auf bestimmte Krankheitsbilder ziehen.2

Auch in der Vergangenheit gab es bereits Bedenken

Bereits im Jahr 2024 wurden erste Bedenken gegenüber der elektronischen Patientenakte laut. Damals hatten Kritiker darauf hingewiesen, dass chronisch kranke, ältere und pflegebedürftige Menschen kaum von der ePA profitierten, weil wichtige Altbefunde fehlten und die Daten nicht benutzerfreundlich aufbereitet wurden.3

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Das sagt die Verbraucherzentrale

Da die ePA persönliche Gesundheitsdaten speichert, müssen diese in der Regel besonders gut geschützt werden. Damit kein Missbrauch entsteht, gibt es klare Sicherheitsregeln – festgelegt von der gematik (das ist die Gesellschaft, die für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständig ist) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das in Deutschland für IT-Sicherheit sorgt.4

Trotzdem hat der Chaos Computer Club (CCC) im Dezember 2024 Sicherheitslücken aufgedeckt. Mit gefälschten Gesundheitskarten oder Arzt-Ausweisen hätten Unbefugte auf sensible Daten zugreifen können. Möglich war das zum Beispiel, weil Kartennummern nicht verschlüsselt waren oder alte Zugangsgeräte weiterverkauft wurden.5

Daraufhin wurden mehrere Schutzmaßnahmen umgesetzt:

Zugriff nur mit echter Gesundheitskarte

Es reicht nicht mehr, nur eine Kartennummer zu kennen – die echte Karte muss vorliegen.

Verdächtige Zugriffe werden gestoppt

Stellen Systeme ungewöhnlich häufige Zugriffe auf eine Patientenakte fest, sperrt sich der Zugang automatisch.

Mehr Vorsicht bei Ausweisen und Geräten

Die zuständigen Stellen kontrollieren inzwischen genauer, wer Zugang erhält, um zu verhindern, dass gestohlene oder weiterverkaufte Geräte missbraucht werden.

Ob die Verbesserungen tatsächlich greifen und ob die Sicherheit der elektronischen Patientenakte vollständig gewährleistet ist, bleibt abzuwarten.

Quellen

  1. Bundesministerium für Deutschland. Die ePA für alle. (aufgerufen am 30.04.2025) ↩︎
  2. Stadt-bermerhaven.de. Elektronische Patientenakte (ePA) erntet Kritik von Patientenschützern. (aufgerufen am 30.04.2025) ↩︎
  3. Deutsche Stiftung Patientenschutz. Pressemeldungen. (aufgerufen am 30.05.2025) ↩︎
  4. Verbraucherzentrale. Elektronische Patientenakte (ePA): Digitale Patientenakte für alle kommt. (aufgerufen am 30.04.2025) ↩︎
  5. CCC.de. CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger. (aufgerufen am 30.04.20205) ↩︎

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