28. November 2022, 19:42 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Fertig gekauftes Weihnachtsgebäck ist die zeitsparende Variante zum Selbermachen. Wenn da nicht diese E-Nummern auf der Zutatenliste von Plätzchen, Spekulatius, Lebkuchen und Christstollen wären! Was hat es mit Codes wie E 501 oder E 503 auf sich?
Sie haben eine Packung Lebkuchen gekauft und auf der Zutatenliste steht unter anderem E 501 und E 503. Nun wollen Sie wissen, was sich dahinter verbirgt und ob Sie die Lebkuchen unbesorgt essen können. In der Datenbank Zusatzstoffe Online der Verbraucher Initiative können diese und andere Nummern nachgeschlagen werden.1
E-SNummern sind Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln zugesetzt werden, um bestimmte technologische Wirkungen zu erzielen. Beispiele hierfür sind die Verbesserung von Backfähigkeit, Konsistenz, Haltbarkeit oder Farbe sein. In der Europäischen Union sind 330 Stoffe mit einer E-Nummer zugelassen. Mit der E-Nummer kann der betreffende Zusatzstoff eindeutig identifiziert werden. Das „E“ steht für Europa bzw. essbar – und damit Zeichen dafür, dass der Zusatzstoff u.a. technologisch notwendig ist und auf gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurde – hier muss man allerdings einschränkend hinzufügen, für die Hälfte der zugelassenen 330 Zusatzstoffe bisher keine seriösen wissenschaftlichen Daten über negative Effekte auf die menschliche Gesundheit vorliegen.
E 501 und E 503
Hinter den Bezeichnungen E 501 und E 503 stecken die chemischen Backtriebmittel Kaliumcarbonat (Pottasche) und Ammoniumcarbonat (Hirschhornsalz). Letzteres wurde früher aus Hirschgeweihen bzw. Hornabfällen gewonnen und riecht leicht nach Ammoniak. Pottasche ist geruchlos. Beide werden hauptsächlich in schweren Teigen wie Lebkuchen-, Spekulatius- oder Printenteig eingesetzt. Sie bewirken, dass sich im Teig beim Backen Kohlendioxid in kleinen Bläschen abspaltet, was den Teig lockert und in die Höhe bzw. Breite treibt. E 501 und E 503 werden als gesundheitlich unbedenklich eingestuft.2
Andere E-Nummern können zum Beispiel die Verdauung beeinflussen oder allergieähnliche Symptome auslösen. Manche sind für Menschen mit bestimmten Stoffwechselkrankheiten kritisch oder stehen sogar im Verdacht, Krankheiten zu begünstigen. So gilt beispielsweise E 102 (der Farbstoff Tartrazin) als potenzieller Auslöser von Atemproblemen oder Hautausschlägen. Die (roten) Farbstoffe E 123 und E 124 (Chochenillerot steht u.a. im Verdacht, krebserregend zu sein.
Wie erkenne ich, ob ein Lebensmittel Zusatzstoffe enthält?
Wer verpackte Lebensmittel kauft, kann sicher sein, dass alle Zusatzstoffe ausnahmslos aufgelistet werden müssen. Und zwar unabhängig von den enthaltenen Mengen.
Auch in Bio-Produkten können Zusatzstoffe sein, aber: Ihr Einsatz ist dort deutlich eingeschränkt: So sind etwa Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker vollständig verboten. Genannte E 501 und 503 sind – wie 51 weitere Zusatzstoffe – auch in Bio-Produkten erlaubt.
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