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Schutz gegen Herbstwelle

Bald wieder Maskenpflicht? Diese Corona-Regeln sollen ab Oktober gelten

maskenpflicht oktober. Zwei Frauen auf der Straße mit Masken
Jetzt wurde das neue Corona-Schutzkonzept für den Herbst 2022 vorgestellt Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

04.08.2022, 10:48 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Eigenverantwortung und Spielraum für Verschärfungen: In diesem Herbst und Winter soll die Maskenpflicht ein Kerninstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie sein. Das sieht ein Entwurf vor, den Gesundheits-und Justizministerium vorgestellt haben.

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Zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst sollen die Bundesländer ab Oktober wieder die Maskenpflicht verhängen dürfen. Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor, wie Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium am Mittwoch gemeinsam mitteilten.

Bundesländer sollen über Maskenpflicht entscheiden

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

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Besser als zuvor in den Corona-Winter

Die Länder sollen nach dem Vorschlag der beiden Bundesministerien auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten.

„Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein“, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch in diesem Herbst sei mit einer hochansteckenden Omikron-Variante zu rechnen. „Wir werden sehr viele Fälle haben, aber sie sind allesamt nicht so tödlich verlaufend wie die Delta-Fälle.“

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Zusätzliche Impfungen und Medikament

Es werde außerdem vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten, kündigte Lauterbach an. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung mit Sars-Cov-2 in Teilen gut schützen, sagte er – was bislang nur eingeschränkt der Fall sei.

Außerdem stehe auch das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung. „Somit sind wir insgesamt in einer viel besseren Situation als im letzten Herbst“, resümierte Lauterbach.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte die Verhältnismäßigkeit des vorgestellten Schutzmodells. Deutschland befinde sich nun in einer „deutlich besseren“ Situation als in den vergangenen Coronajahren. Radikale Maßnahmen wie etwa Schul- und Betriebsschließungen kämen nicht mehr infrage, erklärte er. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie müsse es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Personen geben. „In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun.“

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Keine Kontaktbeschränkungen vorgesehen

Als Nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Coronaregeln, inklusive Maskenpflicht, ab Oktober entscheiden.

Kritik kam aus Baden-Württemberg. „Wir hätten uns mehr von dem Entwurf erhofft, da das entscheidende Mittel, nämlich ein umfangreicher Instrumentenkasten für die Länder, nicht vorgesehen ist“, sagte Landesgesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) der „Deutschen Presse-Agentur“. Er vermisste die Möglichkeit, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. Auch bezweifelte er den Sinn von Maskenpflicht-Ausnahmen in Innenräumen für geimpfte und genesene Personen, weil diese möglicherweise ansteckend sein können.

Mit Material von dpa

Themen Coronavirus
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