22. Dezember 2021, 17:23 Uhr |
Lesezeit: 2 Minuten
Gesetzlich Versicherte bekommen jedes Jahr Hunderte Millionen Rezepte auf Papier. Die Umstellung auf Digitalverschreibungen begann schon in diesem Jahr als Testphase, ab Januar sollte Tempo gemacht werden bei dem Großprojekt. Doch daraus wird nichts, zumindest vorerst.
Der für Januar vorgesehene Start zur Pflicht zum E-Rezept wird verschoben. Es sei deutlich geworden, dass „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“, heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das der „dpa“ vorliegt und auf den 20. Dezember datiert ist.
Neuer Start-Termin für E-Rezept steht noch nicht
Zuvor hatte „Apotheke Adhoc“ berichtet. Die Verfügbarkeit sei Voraussetzung für die verpflichtende Einführung, so ein Ministeriumsvertreter. Nun soll „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb in den kommenden Wochen schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“. Ein neuer Termin, ab dem die Pflicht greift, steht noch nicht fest.
Das Schreiben ist an die Gesellschafter der Gematik gerichtet, also der für das E-Rezept zuständigen Firma. Zu den Gesellschaftern gehören etwa die Bundesärztekammer und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium, das die Mehrheit an der Gematik hält. In der Ärzteschaft hatte es starke Bedenken gegeben. Der ursprüngliche Zeitplan wurde für unrealistisch gehalten. Diesen Bedenken wird nun gewissermaßen Rechnung getragen.
Mammutprojekt E-Rezept zur Beendung der Zettelwirtschaft
Die Digitalverschreibung ist ein Mammutprojekt im Gesundheitswesen, das schon seit längerem Anlaufschwierigkeiten hat. An dem deutschlandweiten Pflichtstart ab Januar wurde zunächst festgehalten, die Verpflichtung wurde aber aufgeweicht: Im November teilte die Gematik mit, dass sie die Pflicht nur auf diejenigen beziehen werde, „die dazu technisch in der Lage sind“. Doch selbst diese schwache Vorgabe wird nun vorerst auf Eis gelegt und der Start für das E-Rezept auf unbestimmte Zeit verschoben, wie aus dem Schreiben des Ministeriums hervorgeht.
Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beendet werden. Gesetzlich Versicherte sollen künftig einen QR-Code erhalten, entweder per Smartphone oder ausgedruckt.
Mit Material von dpa
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.