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Gebäck, Tee, Riegel und Öl

Lidl ruft Produkte mit Cannabis-Wirkstoff THC zurück

Lidl: Rückruf von THC-haltigen Produkten
Weil Cannabis-Produkte THC enthielten, hat Lidl einen Rückruf gestartet Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

25.08.2021, 18:09 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Hanfhaltige Lebensmittel bei Lidl enthalten zu viel von THC, dem rauschbewirkenden Bestandteil von Cannabis. Deshalb kommt es zu einem groß angelegten Rückruf.

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Wegen eines zu hohen Gehalts von Tetrahydrocannabinol (THC) in hanfhaltigen Lebensmitteln hat der Discounter Lidl einen Rückruf von Gebäck, Tee, eines Proteinriegels und Öl gestartet. Betroffen seien die folgenden Waren:

Des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum:

  • Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash)
  • Euphoria Tea of mind Cannabis Tea
  • Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple

Des Herstellers P. Brändle GmbH:

  • Vita D’or Bio Hanföl, kaltgepresst 250 ml

Des Herstellers Hermann PF Getränke GmbH:

  • Solevita Hanf Tee, 0,75 Liter mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 12.07.2022 und 13.07.2022

In allen Lebensmitteln sei laut Lidl ein erhöhter Gehalt des Cannabis-Wirkstoffs THC festgestellt worden. Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. „Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden“, warnte Lidl. Die Waren wurden in Deutschland verkauft.

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Behörden prüfen möglichen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen. Behörden nehmen einige davon derzeit unter die Lupe. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, „ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten“. Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

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Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.

Mit Material von dpa

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