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Notfall bis Vorsorge

Tipps zu Arztbesuchen in der Corona-Krise

Kontrolltermine können dagegen, in Absprache mit dem Arzt, erst einmal warten.
Wer Zahnschmerzen hat, soll natürlich weiter zum Arzt gehen. Aber was ist mit Kontrollterminen? Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

30.04.2020, 20:13 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die jährliche Kontrolle, der Termin beim Spezialisten: Viele Arzttermine stehen Monate im Voraus fest. Und jetzt ist da plötzlich diese Pandemie. Soll ich mich trotzdem ins Wartezimmer setzen?

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Es ist ein Marathon, kein Sprint: Die Corona-Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Unser Alltag wird auch die nächsten Monate ganz anders aussehen. Da stellt sich die Frage: Welcher Arztbesuch soll stattfinden, welcher kann warten?

Im Zweifelsfall den Arzt selbst fragen, am besten telefonisch. Denn jede Praxis und jeder Patient sind anders. Pauschale Antworten sind daher schwierig.

„Es gibt in Deutschland etwa eine Milliarde Arzt-Patientenkontakte pro Jahr“, sagt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Viele dieser Arztbesuche seien notwendig und sollten nicht geschoben werden. „Gerade bei chronisch kranken Menschen ist es weiter wichtig, dass sie regelmäßig zum Arzt gehen.“ Auch Vorsorgeuntersuchungen sollten Patienten nur in Absprache mit ihrem Arzt absagen oder verschieben. „Denn der hat am ehesten den Überblick, was sein muss und was nicht.“

Vor jedem Arztbesuch nachdenken

All das gilt besonders für die Hausarztpraxis. Schließlich ist sie nicht nur erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen aller Art, sondern auch direkt am Kampf gegen die Corona-Pandemie beteiligt.

Doch müssen Patienten sie deshalb meiden? Nein, sagt Anke Richter-Scheer, Hausärztin im niedersächsischen Bad Oeynhausen und Vorstandsmitglied im Deutschen Hausärzteverband: Es schade aber nicht genau zu überlegen, welcher Arztbesuch wirklich sein muss – vor allem, solange die Kontaktsperre noch gilt.

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Im Akutfall nicht zögern

Auch Parkinson-Patienten, Diabetiker und andere Menschen mit chronischen Krankheiten müssten weiter versorgt werden, so die Ärztin. Vorsorgetermine ohne akute Beschwerden müssten hingegen zurzeit eher warten. „Klar ist aber auch: Vorsorge ist wichtig.“ Im Zweifelsfall zuerst in der Praxis anrufen.

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Was tun bei Corona-Verdacht?

Wer Husten, Halsschmerzen, Fieber oder Schnupfen hat – also Covid-19-Symptome oder einen Verdacht auf eine Infektion – sollte auf jeden Fall erst einmal zu Hause bleiben und telefonieren. Auch eine Krankschreibung ist bei solchen Symptomen aktuell noch per Telefon möglich.

Je nach Fall und Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, so Richter-Scheer – von Behandlungs- oder Diagnosezentren bis zu Fieberambulanzen. Zudem gibt es in Hausarztpraxen sogenannte Infektionssprechstunde extra für solche Patienten. So kommen diese nicht mit anderen Besuchern der Praxis in Kontakt.

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Sonderregeln von Kinder- bis Frauenarzt

Akutfall ja – Vorsorge eher nein – Infektionssprechstunde bei Erkältungssymptomen: Dieser Dreiklang gilt derzeit bei Hausärzten und abgewandelt in vielen anderen Facharztpraxen.

Bei Kinderärzten sind viele zeitliche Vorgaben gelockert: Eltern und Ärzte können mit der Vorsorgeuntersuchung U6, die zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden soll, Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Für die U2 bis U5 gilt das nicht: Sie sollten weiter wie geplant und vorgegeben stattfinden.

Die Bundeszahnärztekammer erklärt: Wer Zahnschmerzen hat, muss natürlich weiter zum Arzt gehen. Auch geplante Behandlungen, vom Zahnstein bis zum Weisheitszahn, sollten erst einmal weitergehen – zu groß sei sonst die Gefahr von Komplikationen. Kontrolltermine können dagegen, in Absprache mit dem Arzt, erst einmal warten.

Bei Schwangeren werden weiter alle Termine durchgeführt, so der Berufsverband der Frauenärzte (BVF). Auch andere Vorsorgetermine seien grundsätzlich möglich – wenn es der Terminplan der Praxis inklusive neuer Sicherheits- und Schutzvorkehrungen zulässt.

Viele Praxen takten derzeit Termine genau, damit die Wartezimmer möglichst leer sind. Pünktliches Erscheinen ist also Pflicht. Begleitpersonen sind häufig unerwünscht. Ausnahmen können gelten, wenn sich jemand etwa ohne Dolmetscher nicht verständigen kann.

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