Die Sonne scheint, die Temperaturen sind zum Teil fast schon sommerlich. Wer sich auf dem Balkon sonnt oder einen kurzen Spaziergang macht, sollte deshalb seine Haut nicht vergessen.
Angenehm warme Luft und Sonnenschein locken nach draußen auf den Balkon oder zu einem Spaziergang in den Park. An Sonnencreme oder eine Kopfbedeckung denken bei April-Frühlingssonne aber noch die wenigsten.
Dabei könne die ultraviolette Strahlung der Sonne schon sehr intensiv sein und werde oft unterschätzt, warnt Gerd Nettekoven von der Deutschen Krebshilfe.
Haut nach dem Winter sehr empfindlich gegenüber UV-Strahlung
Nach dem Winter sei die Sehnsucht nach Wärme und Licht besonders groß, führt der Vorstandsvorsitzende der Stiftung mit Sitz in Bonn aus. Gleichzeitig sei die Haut noch sehr empfindlich gegenüber der potenziell hautkrebserregenden UV-Strahlung.
Sein Rat: Die Haut langsam an die sonnenreichere Jahreszeit gewöhnen und in jedem Fall Sonnenbrände vermeiden.
Frühlingssonne: Das rät das Amt für Strahlenschutz für Ostern
Bereits in diesen Tagen und absehbar auch über Ostern prognostiziert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in weiten Teilen des Landes UV-Index-Werte, bei denen ein Schutz der Haut angeraten ist und wo man die pralle Mittagssonne bereits meiden sollte. Außerdem gilt: Den Kopf bedecken, lieber eine Sonnenbrille tragen und unbedeckte Hautflächen mit Sonnencreme einreiben.
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Der UV-Index sei ein wichtiges Hilfsmittel, um die Intensität der Sonne richtig einzuschätzen, erläutert Nettekoven. Aktuelle Prognosen und daraus folgende Verhaltensempfehlungen gibt es auf der Website der Behörde unter www.bfs.de/uv-index.
Schäden im Erbgut der Hautzellen
Was UV-Strahlung so tückisch macht: Man kann sie nicht fühlen. „Wenn die Haut reagiert – also sich rötet, juckt oder schmerzt – ist dies bereits ein Anzeichen für eine zu hohe UV-Strahlungsdosis“, so der Experte.
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UV-Strahlen führten sehr schnell zu Schäden im Erbgut der Hautzellen. „Prinzipiell kann der Körper entstandene Erbgutschäden in den Zellen reparieren oder geschädigte Zellen abstoßen“, so Nettekoven. Sei die Haut aber zu lange oder zu oft ungeschützt UV-Strahlung ausgesetzt, könnten Schäden am Erbgut bestehen bleiben. Jahrzehnte später könnte daraus Hautkrebs entstehen.