
11. Juli 2025, 17:12 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Kosten für Gesundheitsleistungen können sich schnell läppern. Denn ein Problem ist selten mit nur einer Sitzung Akupunktur oder Physiotherapie beseitigt. Auch Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen, wie die Antibabypille, treiben die Ausgaben in die Höhe. Doch Krankheitskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind, lesen Sie bei FITBOOK.
Wer aus gesundheitlichen Gründen viele Ausgaben hat, kann diese in der Steuererklärung angeben und mitunter mit einer saftigen Steuererleichterung rechnen. Allerdings müssen die Kosten für Krankheit einen bestimmten Betrag – die zumutbaren Eigenbelastungen – überschreiten, um sie von der Steuer absetzen zu können. Aber wie hoch ist die Grenze, ab der die Eigenbelastungen überschritten werden? Und was alles kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
Jetzt dem FITBOOK-Kanal bei Whatsapp folgen!
Übersicht
Welche Kosten für Krankheit kann man von der Steuer absetzen?
Für Linderung oder Heilung einer Krankheit kann man die aufgewendeten Krankheitskosten, die nicht von Krankenkasse oder Beihilfe übernommen wurden, in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Allerdings ist nicht alles möglich. Zahnreinigung, Vitamintabletten oder sogenannte Bagatell-Arzneimittel (werden üblicherweise bei geringfügigen Gesundheitsstörungen verordnet) gelten beim Finanzamt als vorbeugende Maßnahmen. Die Kosten dafür muss jeder selbst aufbringen. Was vom Fiskus als „Außergewöhnliche Belastung“ anerkannt wird, sind mitunter die Gebühren für Rezepte, so die Kosten die gesetzliche Grenze überschreiten.1 Eine wichtige Regel hierbei: erst Attest, dann Behandlung! Dies ist ein häufiger Fallstrick für Steuerpflichtige. Folgende Kosten können geltend gemacht werden:
Fitnessstudio
Bei einem Bandscheibenvorfall hilft das Rückentraining von professionellen Fit-Beratern meist sehr gut und schnell. Wer zum Beispiel mit einem Hexenschuss kämpft, kann die Kosten für ein Fitnessstudio womöglich absetzen. Die Hausärztin oder der Hausarzt muss die Behandlung assistieren. Auch vom Amtsarzt muss die Anwendung im Fitnessstudio bescheinigt werden.
Medikamente auf Rezept
Ist lästig, aber lohnt sich: Alle Quittungen rezeptpflichtiger Medikamente sammeln! Denn Medikamente kosten Geld. Maximal zehn Prozent des Preises müssen Kassenpatienten in der Apotheke selbst berappen, den Rest übernehmen die Krankenkassen. Warum manche Patienten weniger, manche mehr für Medikamente zuzahlen müssen, erklärt FITBOOK hier.
Auch Rezeptgebühren sind steuerlich absetzbar, wenn sie die Kosten des gesetzlichen Rahmens übersteigen. Privatrezepte zahlt man in der Regel selbst und kann die Kosten steuerlich verrechnen.
Medikamente ohne Rezept
Die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente können in der Steuererklärung ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen angerechnet werden. Voraussetzung: Das Medikament ist vom Arzt verordnet und die Krankenkasse trägt keine Kosten. Prinzipiell fallen hierunter auch Naturheilmittel. Wer ständig auf Heilmittel und Medikamente angewiesen ist, muss in der Regel nur einmal eine ärztliche Verordnung vorlegen.
Auch interessant: Bezuschussen Krankenkassen eine Ernährungsberatung?
Behandlungskosten
Hat ein Behandler oder Arzt eine Zulassung, können Kosten für die medizinische Aufwendung finanziell geltend gemacht werden. Dazu zählen etwa Zahnärzte, Physio- und Psychotherapeuten. Aufgepasst bei Letztem! Denn bei psychotherapeutischen Behandlungen ist zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor Behandlungsbeginn erforderlich.2 Einfacher ist es seit einem Gerichtsurteil aus 2016 bei der Behandlung eines Lipödems – eine schmerzhafte Fettverteilungsstörung.3 Eine sogenannte Liposuktion (Fettabsaugung) kann ohne vorheriges amtsärztliches Gutachten oder Bescheinigung des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist eine wichtige Erleichterung für Betroffene.
Viagra und Pille
Die Antibabypille kostet Geld. Prinzipiell sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar. Allerdings müssen medizinische Gründe vorliegen, wie zum Beispiel Erbkrankheiten, Störungen der Periode oder hormonell bedingte Akne. Wer sich mit ärztlicher Verordnung auf eigene Kosten ein Potenzmittel wie Viagra in der Apotheke kauft, kann auch das als Krankheitskosten mitunter geltend machen.
Medizinische Hilfsmittel
Rollstuhl, Hörgerät, Zahnersatz und Brille – für den Fiskus kann man die Kosten angeben. Das Finanzamt zieht jedoch eine strenge Grenze: Hilfsmittel im weiteren Sinn müssen medizinisch notwendig sein.4 Auch hierfür braucht man einen Nachweis vom MDK oder eines Amtsarztes.
Fahrten
Manchmal muss es schnell gehen: Auch ein Transport zur Praxis, Krankenhaus oder zur Apotheke geht ins Geld, vor allem mit einem Taxi. Aber auch hier lohnt es sich, die Rechnung gut aufzuheben. Wer kein Auto hat und aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, kann Taxikosten geltend machen. Falls sie nachweislich medizinisch notwendig sind, lassen sich möglicherweise auch Fahrten für Krankenbesuche von Angehörigen von der Steuer absetzen. Autofahrer können pro gefahrenen Kilometer 30 Cent abrechnen.
Impfung
Für Reisende ins Ausland wichtig: Die Kosten einer Schutzimpfung sind mitunter steuermindernd. Dafür muss jedoch der Arzt eine Verordnung ausschreiben.
Akupunktur
Akupunktur wirkt Wunder – allerdings nicht bei jedem. Die Kosten für diese Therapie sind teilweise immens. Das Finanzamt setzt auch hier Grenzen. Jedoch kann man nach Abzug der Behandlungskosten den Betrag als Krankheitskosten steuerlich angeben.
Ayurveda-Kuren und andere nicht anerkannte Therapien
Kosten für eine Ayurveda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit im konkreten Fall durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wird, das vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde.5
Auch weitere alternative Heilmethoden, die (noch) nicht wissenschaftlich anerkannt sind, können steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des MDK vor Behandlungsbeginn eingeholt wurde. Dazu zählen etwa Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff-, Chelat- und Eigenbluttherapie, Ozontherapie, Einnahme von Stutenmilch bei einer Hepatitis, Magnetfeld- oder Delphintherapie.
Massagen
Auch Heilbehandlungen wie Massagen oder Heißpackungen sind als Krankheitskosten steuerlich absetzbar. Auch hier gilt: Für die Steuer müssen die Anwendungen nachweislich von einem Amtsarzt nachgewiesen werden, und zwar vor Beginn der ersten Behandlung.
Trinkgelder
Der Lohn in Pflegeberufen ist meist unterirdisch. Trinkgelder für die wichtigen Helfer sind abzugsfähig. Auch hierfür braucht man eine Quittung für das Finanzamt.

Warum müssen manche weniger, manche mehr für Medikamente zuzahlen?

Kur beantragen – Voraussetzungen, Kosten, Alternative

6 Tipps, wie man bei Zahnbehandlung und Vorsorge Geld sparen kann
Wie ermittelt man die zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten?
Ob Sie durch eine Krankheit entstandene Kosten von der Steuer absetzen können, hängt von Ihrer individuellen zumutbaren Belastung ab. Diese ist gestaffelt und liegt zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Sie hängt von Ihrem Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder (für die Sie Kindergeld oder Kinderfreibeträge erhalten) sowie vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ab.6 Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet online einen kostenlosen Rechner an, um die zumutbare Belastung zu ermitteln.