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Abgelaufene Medikamente noch nehmen? Das sollten Sie wissen

abgelaufene Medikamente
Weg damit oder noch nehmen: Wie handhaben Sie es mit abgelaufenen Medikamenten? Foto: Getty Images/wing-wing
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23. September 2025, 11:01 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

In der Apotheke ist Ihnen wahrscheinlich noch nie dazu geraten worden, bei Kopfschmerzen zum abgelaufenen Aspirin zu greifen – der Apotheker tut es aber selbst vielleicht schon noch. Die Wirkung ist zwar schwächer, aber die Tablette wird nicht giftig. Bei anderen Wirkstoffen ist jedoch Vorsicht geboten. Was Sie über abgelaufene Medikamente wissen sollten.

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Wie lange sind Medikamente haltbar?

Wenn der Joghurt schon ein paar Tage abgelaufen ist, kann man ihn trotzdem noch essen. Aber wie verhält es sich bei Medikamenten? Tabletten, Kapseln, Tropfen usw. halten meist mehrere Jahre lang. Fällt es dann ins Gewicht, wenn das Verfallsdatum (geringfügig) überschritten wird?

Medikamente sind bis zu fünf Jahre nach ihrer industriellen Produktion noch haltbar. Logischerweise kann es also nicht sein, dass abgelaufene Medikamente auf den Tag genau auch wirklich schlecht werden. Dennoch sollte das auf der Verpackung angegebene Verfallsdatum absolut ernst genommen werden – sagt zumindest die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA): „Verfallsdaten auf Arzneimittelpackungen sind weit mehr als eine Empfehlung. Das unterscheidet sie vom Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln.“1

Verpackung immer aufheben

Anders als Lebensmittel verändern Arzneimittel sich in puncto Aussehen und Geruch nicht. Deshalb ist es umso wichtiger, die Verpackung mit aufgedrucktem Verfallsdatum aufzubewahren. Lässt sich das Verfallsdatum nicht mehr nachvollziehen, da die Verpackung (oder der entsprechende Teil des Blisters, in das es eingestanzt ist) verloren gegangen ist, können selbst Experten wie Mediziner oder Apotheker nicht erkennen, ob abgelaufene Medikamente noch gut sind.

Auch interessant: Medikamente „vor einer Mahlzeit einnehmen“ – was heißt das genau?

Was kann passieren, wenn man ein abgelaufenes Medikament eingenommen hat?

Die Folgen einer Einnahme von abgelaufenen Medikamenten lassen sich nicht eindeutig vorhersagen. Auch Experten tun sich schwer, eine klare Aussage zu treffen. Manche Mittel funktionieren ein paar Wochen nach Verfallsdatum noch (fast) genauso gut wie vorher. Andere verlieren an Wirksamkeit. Das ist etwa bei Notfall­medikamenten wie Adrenalin-Pens von Bedeutung. In wieder anderen Fällen kann es sein, dass beim Zersetzen giftige Substanzen freigesetzt werden. Je länger sie abgelaufen sind, desto toxischer. Die Einnahme kann schlimmstenfalls tödlich sein!

Man kann also sagen: Zumindest in Expertenkreisen ist es Ermessenssache, welche Medikamente man gegebenenfalls noch nehmen kann, wenn man es eigentlich nicht mehr sollte. So würden Apotheker ihrer Kundschaft nicht dazu raten, zum abgelaufenen Aspirin zu greifen – es selbst aber schon noch tun. Sie wissen: Die darin enthaltene Acetylsalicylsäure verliert zwar etwas an Wirksamkeit, wird aber durch seine Zersetzung nicht giftig.

Andere Wirkstoffe werden jedoch toxisch. Ein Beispiel ist Hydrochlorothiazid, welches z. B. in Blutdrucksenkern steckt. Bei der Zersetzung dieses Stoffes entsteht Formaldehyd, eine chemische Verbindung, die bekanntermaßen krebserregend ist. Ein weiteres Beispiel ist das Antibiotikum Tetracyclin. Die Zerset­zungs­produkte können zum sogenannten Fanconi-Syndrom führen, eine spezielle Störung der Nieren­funk­tion.2

Für Laien gilt also: Sicher ist sicher – und daher ist jedes Medikament nach Ablaufdatum zu entsorgen und Notfallmedikamente aufzustocken.

Abgelaufene Augentropfen können Infektionen auslösen

Es gibt Medikamente, die ihr angegebenes Verfallsdatum gar nicht erst erreichen. Das sind unter anderem Augentropfen in Mehrdosenflaschen, die ab dem Zeitpunkt des ersten Anbrechens noch etwa ein halbes Jahr lang verwendbar sind. Derartige Angaben finden Sie auf der Verpackung des entsprechenden Präparats – und sie sind unbedingt streng einzuhalten! Wenn Augentropfen nicht mehr frisch sind, können sie im Auge Infektionen auslösen, die schlimmstenfalls zur Erblindung führen!

Wie entsorgt man abgelaufene Medikamente richtig?

Das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) hat vor einigen Jahren festgestellt, dass bei 47 Prozent der Deutschen die Tendenz besteht, flüssige Medikamente falsch zu entsorgen – nämlich in der Spüle oder in der Toilette. Das Problem liegt auf der Hand: Arzneimittelwirkstoffe und -rückstände gelangen so in den Wasserkreislauf und werden zur Umweltbelastung. „Nur 15 Prozent der VerbraucherInnen entsorgen ihre Medikamente immer richtig, das heißt – entsprechend der von der Bundesregierung empfohlenen Praxis – über den Restmüll“, so ISOE-Forscher Konrad Götz in einer Pressemitteilung.3

Denn der Restmüll kommt heutzutage nicht mehr auf Deponien, sondern wird vollständig verbrannt – und entsprechend auch darin enthaltene Wirkstoffreste. Viele Verbraucher würden sich wahrscheinlich damit besser fühlen, ihre abgelaufenen Medikamente an Schadstoffmobile oder zur professionellen Entsorgung in Apotheken abzugeben. Ersteres wird in verschiedenen Gemeinden, aber nicht bundesweit, angeboten. Und Apotheken sind seit 2009 zwar nicht mehr verpflichtet, abgelaufene Medikamente anzunehmen, bieten den Service aber oft noch freiwillig an. Auf dieser Karte können Sie Rückgabemöglichkeiten in Ihrer Nähe abrufen.

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Abgelaufenes Verbandszeug

Da kann nicht ja viel passieren – würde man vielleicht meinen. Dennoch ist es strafbar, wenn der Inhalt des Verbandskastens im Auto abgelaufen ist (5 Euro Bußgeld).4 Und tatsächlich kann die Sterilität von Pflastern und Co. nicht mehr gewährleistet werden, wenn das Verfallsdatum überschritten wurde. Bei chronisch infizierten Wunden ist also sehr dringend davon abzuraten, abgelaufenes Verbandsmaterial zu nutzen.

Fazit

Halten Sie Ihre Hausapotheke überschaubar und erneuern Sie den Inhalt regelmäßig! Dann kommen Sie gar nicht erst in Verlegenheit, etwas Verfallenes zu nehmen, und sind im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.

Quellen

  1. Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Arzneimittel nach Ablauf des Verfalldatums entsorgen. (aufgerufen am 16.09.2025) ↩︎
  2. Stiftung Warentest. Fanconi-Syndrom. (aufgerufen am 16.09.2025) ↩︎
  3. Institut für sozial-ökologische Forschung. Medikamenten-Entsorgung: Verbraucherwissen mangelhaft. (aufgerufen am 16.09.2025) ↩︎
  4. Bundesamt für Justiz. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. (aufgerufen am 16.09.2025) ↩︎

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