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Das ändert sich 2020 rund um Arzt- und Apothekenbesuche

Arztgespräch
Neues Jahr, neue Regeln – FITBOOK führt auf, was sich 2020 bei den Krankenkassen sowie in Arztpraxen und Apotheken ändert Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

05.12.2019, 13:34 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Rund um Arztbesuche, Apotheken und Krankenkasse müssen sich Verbraucher im neuen Jahr auf einige Änderungen einstellen. Aber keine Sorge, das klingt ernster als es wirklich ist – tatsächlich soll vieles einfacher werden und manches sogar günstiger. Das gibt aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bekannt.

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Dauerrezepte für chronisch Kranke

Unter bestimmten Bedingungen können Patienten mit Pflegegrad oder chronischen Krankheiten beim Arzt künftig eine sogenannte Wiederholungsverordnung bekommen. Der Vorteil: Ist eine Packung leer, muss man nicht wieder in die Sprechstunde kommen, sondern kann sich das Medikament in der Apotheke erneut aushändigen lassen. Je nach Verordnung bis zu vier Mal.

Neue und umfangreichere Kassenleistungen

Für Zahnersatz gibt es von der Kasse bald etwas mehr Zuschuss. Anstatt 50 Prozent sollen ab Oktober kommenden Jahres 60 Prozent drin sein, und mit Bonusheft sogar 75 Prozent. Noch eine Neuerung: Fettabsaugen wird Kassenleistung, allerdings zunächst probeweise und nur unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Patientinnen mit einem schweren Lipödem.

Mehr Vorsorge

Für Frauen zwischen 20 und 34 gibt es weiterhin einmal jährlich den sogenannten Pap-Test (= mikroskopische Untersuchung eines weiblichen Zellabstrichs zur Früherekennung von Gebärmutterhalskrebs).

Neu ist, dass Frauen im Alter zwischen 20 und 65 ab 2020 in regelmäßigen Abständen per Post zur Vorsorgeuntersuchung eingeladen werden. Und: dass bei Patientinnen über 35 eine Kombinationsuntersuchung aus Pap- und HPV-Test anstatt des jährlichen Checks durchgeführt wird. Der HPV-Test (auf Humane Papillomviren) schlägt ebenfalls aus, wenn Zellveränderungen auf Gebärmutterhalskrebs oder eine Krebsvorstufe hinweisen. Er gehörte bislang nicht zum gesetzlichen Früherkennungsprogramm in Deutschland.

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Neuerungen in Apotheken

Rezeptpflichtige Arzneimittel werden ein klein wenig teurer, was vor allem die Krankenkassen betrifft: Der Notdienstzuschlag hierfür steigt von 16 auf 21 Cent, bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie Betäubungsmitteln sind es künftig 4,26 statt 2,91 Euro.

Dafür dürfen Apotheken jederzeit Botendienste anbieten. Vor Oktober 2019 galt das nur in begründeten Einzelfällen. Neu wird 2020 die Möglichkeit, sich in der Apotheke gegen die Grippe impfen zu lassen, zunächst allerdings nur im Rahmen regionaler Modellversuche.

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