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Gesetzlich Versicherte können Hunderte Euro durch Wechsel der Krankenkasse sparen

Krankenkasse Wechsel
Ein Wechsel der Krankenkasse bringt häufig finanzielle Vorteile. Foto: Getty Images
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FITBOOK Redaktion

23. Juli 2025, 4:00 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Viele gesetzlich Versicherte zahlen unnötig hohe Beiträge – und lassen dadurch jedes Jahr Milliardenbeträge ungenutzt. Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann dabei spürbare finanzielle Vorteile bringen. Doch wie funktioniert das eigentlich, und worauf sollten Versicherte achten?

Die gesetzliche Krankenversicherung gerät auch im Jahr 2025 finanziell zunehmend unter Druck. Um die steigenden Ausgaben zu bewältigen, setzen die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt auf kassenindividuelle Zusatzbeiträge. Diese unterscheiden sich je nach Anbieter und bewegen sich aktuell zwischen 2,18 und 4,4 Prozent. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag derzeit bei etwa 2,5 Prozent.

Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht – im Gegenteil: Für viele Versicherte sind weitere Beitragserhöhungen wahrscheinlich. Wer nicht unnötig mehr zahlen will, sollte daher prüfen, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse infrage kommt.

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Wozu dient der Zusatzbeitrag?

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich zum einen über den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent – zum anderen über den Zusatzbeitrag, den sie selbst festlegen dürfen. Dieses Instrument wurde 2015 eingeführt, um auf individuelle Finanzbedarfe flexibel reagieren zu können. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Beitrag muss allerdings vom Bundesamt für Soziale Sicherung genehmigt werden.

Da der Zusatzbeitrag die finanzielle Belastung der Versicherten erheblich beeinflussen kann, spielt er beim Vergleich der Kassen eine zentrale Rolle. Steigt der Beitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht – ein Wechsel zur günstigeren Kasse ist also jederzeit möglich.

Wie wird er berechnet?

Die Berechnungsgrundlage ist das beitragspflichtige Bruttoeinkommen. Der Zusatzbeitrag wird – genau wie der allgemeine Beitrag – anteilig darauf erhoben und separat im Lohn- oder Rentenbescheid ausgewiesen.

Für pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner gilt: Die Hälfte des Zusatzbeitrags übernimmt der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung. Anders sieht es bei freiwillig Versicherten aus – etwa bei Selbstständigen, Studierenden, Freiberuflern oder Menschen ohne Erwerbseinkommen: Sie tragen den Zusatzbeitrag in voller Höhe selbst.1

Gesetzlich Versicherte können Hunderte Euro durch Wechsel der Krankenkasse sparen

Gesetzlich Versicherte verschenkten 2021 bundesweit 6,5 Milliarden Euro, weil sie nicht zu einer anderen Krankenkasse mit günstigerem Tarif wechselten. Wie ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse funktioniert, erklären Verbraucherschützer. Gesetzliche Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag zum normalen Beitrag verlangen. Je nach Krankenkasse kann der Beitrag variieren. Schon im Januar 2021 erhöhten viele Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag. Der lag damals bei rund 1,3 Prozent, angerechnet auf das Bruttogehalt. Erhöht die Krankenkasse den Beitrag, hat man gesetzlich ein Sonderkündigungsrecht und kann mit Ablauf von zwei Kalendermonaten zu einer anderen Krankenkasse wechseln, die einen besseren Tarif anbietet. Seit 2021 besteht zudem eine verkürzte Bindungsfrist. Nun kann man alle zwölf Monate die Kasse wechseln.

Beispiel aus der Vergangenheit: Einsparpotenzial im Jahr 2021

Ein Rechenbeispiel aus dem Jahr 2021 zeigt, wie groß das Sparpotenzial damals war: Hätten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland zu einer Krankenkasse mit einem besonders niedrigen Zusatzbeitrag (z. B. 0,39 Prozent) gewechselt, wären bundesweit rund 6,5 Milliarden Euro eingespart worden. In Nordrhein-Westfalen und Hamburg verlangten die günstigsten Krankenkassen damals nur 0,35 Prozent, während der teuerste Tarif bei 2,5 Prozent lag.

Laut damaliger Berechnung hätten Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro bis zu 624 Euro jährlich sparen können – bei einem Einkommen von 30.000 Euro immerhin 323 Euro.

Solche Zahlen sind nicht 1:1 auf 2025 übertragbar – sie zeigen aber: Ein Wechsel kann sich lohnen. Der GKV-Spitzenverband bietet eine Übersicht der Krankenkassen mit den aktuellen Beitragssätzen an, die einen bundesweiten Vergleich ermöglicht.2

Auch interessant: Liste aller Krankenkassen und für wen sie geeignet sind

Große Unterschiede bei Zusatzbeiträgen und Leistungen

Wer schon länger überlegt, die Krankenkasse zu wechseln – etwa wegen steigender Zusatzbeiträge oder fehlender Extraleistungen – sollte jetzt aktiv werden. Laut GKV-Spitzenverband gibt es aktuell 94 gesetzliche Krankenkassen (Stand: 1. Januar 2025), sodass sich ein Vergleich lohnt. Zwei Faktoren spielen bei der Auswahl eine zentrale Rolle: Höhe des Zusatzbeitrags und angebotene Extraleistungen wie Zuschüsse für Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseimpfungen. Die Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ hat in ihrer Ausgabe 8/2025 insgesamt 67 Kassen geprüft, die 98 Prozent der Versicherten abdecken.

Die Bandbreite der Zusatzbeiträge reicht laut Stiftung Warentest von 2,18 bis 4,40 Prozent. Besonders günstige Anbieter mit bundesweiter Öffnung sind unter anderem die BKK Firmus (16,78 Prozent Beitragssatz), hkk (16,79 Prozent) und Audi BKK (17,00 Prozent). Ein Wechsel kann sich lohnen: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro sind bis zu 400 Euro Ersparnis jährlich möglich. Allerdings kann sich die Steuerlast leicht erhöhen, da durch niedrigere Beiträge das zu versteuernde Einkommen steigt.

Ein Tipp für Sparfüchse

Es muss nicht immer der niedrigste Beitrag sein. Wer regelmäßig Leistungen wie Osteopathie, Gesundheitskurse oder Reiseimpfungen nutzt, sollte gezielt prüfen, welche Krankenkassen dafür Zuschüsse bieten. Der Online-Vergleich von Stiftung Warentest hilft dabei, eine passende Kasse zu finden. Auch eine Kasse mit durchschnittlichem Beitrag kann so indirekt Einsparungen bringen.

Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen nutzen verschiedene Möglichkeiten, um sich vom Wettbewerb abzuheben und die Wünsche ihrer Versicherten zu erfüllen. Dazu zählen spezielle Wahltarife, Bonusprogramme, eine breite Palette an Zusatzleistungen sowie eine unterschiedliche Ausgestaltung der Beratung. Auch die Höhe des Zusatzbeitrags bleibt ein zentrales Auswahlkriterium. Vor einer Entscheidung kann es sinnvoll sein, sich von unabhängigen Stellen wie den Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest beraten zu lassen.

Checkliste für den Kassenwechsel

  • Welche speziellen Wahltarife bietet die Krankenkasse – etwa mit Selbstbehalt oder Rückerstattung bei Leistungsfreiheit?
  • Wie hoch ist der individuelle Zusatzbeitrag im Vergleich zu anderen Kassen?
  • Wie gut ist die Erreichbarkeit und Qualität der Beratung – telefonisch, online oder persönlich vor Ort?
  • Ist eine persönliche Betreuung in einer Filiale wichtig, oder genügt ein digitaler oder telefonischer Service?
  • Welche zusätzlichen Leistungen werden angeboten – etwa für Zahnprophylaxe, alternative Heilmethoden oder Impfungen?
  • Gibt es strukturierte Behandlungsprogramme, beispielsweise für chronische Erkrankungen?
  • Welche Bonusmodelle sind verfügbar – und passen sie zum eigenen Gesundheitsverhalten?
  • Welche Kündigungsfristen und Voraussetzungen gelten beim Wechsel der Krankenkasse?

Auch Wahltarife, Bonusprogramme und individuelle Zusatzleistungen machen einen Unterschied. Viele Krankenkassen bieten Behandlungsprogramme, Prämien für gesundes Verhalten oder spezielle Tarife bei längerer Bindung an. Wer etwa regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt oder Sportprogramme besucht, kann durch Bonussysteme profitieren. Vor einem Wechsel lohnt sich daher nicht nur der Blick auf die Beitragshöhe, sondern auch ein Vergleich der Leistungen.3

Wie viel übernimmt der Arbeitgeber an Zusatzbeiträgen?

Generell geben die meisten Kassen Ende des Jahres Bescheid, ob und in welcher Höhe sie den Zusatzbeitrag anheben. Das geschieht schriftlich, mit der Information über die Erhöhung, das Sonderkündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages sowie mit einer Übersicht der Zusatzbeitragssätze des GKV.4

Arbeitnehmer und Rentner zahlen seit Januar 2019 die Hälfte des Zusatzbeitrages, schreiben die Experten der Verbraucherzentrale. Die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen oder vom Träger der Rentenversicherung. Wer freiwillig versichert ist, zum Beispiel Selbstständige, zahlt den Beitrag und auch den Beitragsanteil aus dem Zusatzbeitrag selbst. Dieser wird bei Pflichtversicherten wiederum direkt vom Lohn abgezogen. Der jeweilige Träger übernimmt den Zusatzbeitrag bei Pflichtversicherten, die Arbeitslosengeld I oder II (ALG), Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen. Wer über den Ehepartner oder die Familie mitversichert ist, zahlt keinen Zusatzbeitrag.5

Worauf man beim Krankenkassenwechsel achten sollte

Ein Wechsel der Krankenkasse kann sich lohnen – doch es gibt einige Punkte, die im Vorfeld geklärt sein sollten. Wurde von der bisherigen Krankenkasse bereits eine Leistung bewilligt, die noch nicht begonnen hat – etwa eine Mutter-Kind-Kur, eine kieferorthopädische Maßnahme oder eine Psychotherapie –, sollten Versicherte rechtzeitig prüfen, ob die neue Krankenkasse diese Zusage übernimmt. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Fortsetzung der Behandlung kommen. Auch bei leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Rollstühlen ist Vorsicht geboten: Die alte Krankenkasse fordert diese in der Regel zurück. Es sollte deshalb frühzeitig organisiert werden, dass die neue Kasse rechtzeitig Ersatz bereitstellt.6

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Ein Wechsel sollte frühzeitig geplant werden

Insbesondere, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Kündigung wird stets zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Wer bspw. Ende Juli kündigt, kann ab Oktober bei der neuen Krankenkasse versichert sein.

Nach der Entscheidung für eine neue Kasse reicht in der Regel ein Online-Antrag. Ein separates Kündigungsschreiben ist nicht mehr nötig – die neue Kasse übernimmt die Abmeldung bei der alten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Versicherte eine Bestätigung und eine neue elektronische Gesundheitskarte. Wichtig ist nur noch, den Arbeitgeber formlos über den Wechsel zu informieren.

Fazit

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich finanziell wie auch leistungsmäßig lohnen – insbesondere bei steigenden Zusatzbeiträgen. Wichtig ist, sich im Vorfeld umfassend zu informieren, Leistungen zu vergleichen und Fristen im Blick zu behalten. Wer gezielt auswählt, spart nicht nur Beiträge, sondern profitiert im besten Fall auch von einem besseren Leistungsangebot.

*mit Material von dpa

Quellen

  1. Zusatzbeitrag.net. Zusatzbeitrag 2025: Weiter steigende Krankenkassenbeiträge erwartet. (aufgerufen am 22.07.2025) ↩︎
  2. Presseportal. Gesetzliche Krankenkassen: Versicherte verschenken jährlich 6,5 Mrd. Euro. (aufgerufen am 22.07.2025) ↩︎
  3. Bundesministerium für Gesundheit. Wechsel zwischen Krankenkassen. (aufgerufen am 22.07.2025) ↩︎
  4. GKV. Krankenkassenliste. (aufgerufen am 22.07.2025) ↩︎
  5. Verbraucherzentrale. Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich. (aufgerufen am 22.07.2025) ↩︎
  6. Apotheken Umschau. Zu hohe Zusatzbeiträge? So sparen Sie beim Krankenkassenwechsel. (aufgerufen am 22.07.2025) ↩︎

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