Zahnspange ist nicht gleich Zahnspange: Beim Kieferorthopäden haben Familien die Wahl zwischen zahlreichen Extras – die ordentlich ins Geld gehen können. „Finanztest“ klärt, welche hilfreich sind.
Stehen Zähne oder Kiefer nicht so, wie sie sollen, bringt eine feste Zahnspange alles in Form. Die Krankenkasse übernimmt dabei aber nur die Kosten für die einfachste Variante. Was darüber hinausgeht, müssen Familien aus eigener Tasche bezahlen – zum Beispiel, wenn dem Kind unauffälligere Brackets auf die Zähne geklebt werden sollen. Welche Extras sich bei einer festen Zahnspange wirklich lohnen, erfahren Sie hier.
Welche Extras verbessern die Behandlung wirklich? Diese Frage hat sich die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2023) vorgenommen und zusammen mit dem Kieferorthopäden Prof. Till Köhne vom Universitätsklinikum Leipzig eine Liste zusammengestellt.
Digitaler Gebissabdruck: Statt eines Löffels mit Silikonmasse bekommt das Kind dabei einen stabförmigen Scanner in den Mund. Aus diesem Scan wird ein 3-D-Modell des Gebisses erstellt, das für die Planung der Behandlung eine optimale Grundlage bietet.
Selbstlegierende Brackets: Sie halten den Bogen der Zahnspange mit einem Riegel fest. Üblich sind dafür sonst Gummis oder Drahtschlaufen. Der Vorteil: Die Zahnflächen um die Brackets lassen sich leichter putzen. Auch das Wechseln der Bögen geht schneller.
Indirektes Bonding: Dabei werden die Brackets besonders präzise mithilfe einer Schablone aufgeklebt. Das hilft dabei, sie möglichst gut zu positionieren.
Bracketumfeldversiegelung: Sie soll die Zahnflächen rund um die Brackets vor Karies schützen. Laut „Finanztest“ ein fraglicher Effekt, denn der Lack löst sich mit der Zeit auf.
Keramik- und Minibrackets: Sie bringen durch ihr unauffälligeres Aussehen „Finanztest“ zufolge allein aus ästhetischen Gründen einen Vorteil. Gut zu wissen: Keramikbrackets lassen sich manchmal nur schwer entfernen.
Was in Sachen Kosten wichtig ist
Die Kosten für die jeweiligen Extras unterscheiden sich von Praxis zu Praxis. „Finanztest“ rät Eltern, gezielt nach Nutzen und Kosten der Extras zu fragen. Wichtig: Der Arzt oder die Ärztin darf die Kosten dafür nicht vorab verlangen, sondern muss monatlich oder quartalsweise abrechnen.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.