Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für Fitness, Gesundheit und Ernährung
Voraussetzungen

Wer kann sich von Rezeptgebühren befreien lassen?

Ein Mann reicht einer Apothekerin ein Rezept
Unter gewissen Umständen können Sie sich von den Rezeptgebühren befreien lassen Foto: Getty Images
FITBOOK Logo
FITBOOK Redaktion

05.10.2021, 11:43 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Sie waren dieses Jahr schon im Krankenhaus oder auf Kur? Dann kann es sein, dass Sie (schon längst) keine Rezeptgebühren mehr zahlen müssen. FITBOOK erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um sich von ihnen befreien zu lassen und was zu tun ist.

Artikel teilen

Wer krank ist, geht zum Arzt und bekommt dort in der Regel ein Rezept, für das er in der Apotheke mindestens fünf Euro zahlen muss. Wer an einer chronischen Krankheit leidet und auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, kann sich hingegen von den Rezeptgebühren befreien lassen. Und diese Befreiung gilt nicht nur für chronisch Kranke.

Keine FITBOOK-Themen mehr verpassen – abonnieren Sie hier unseren Newsletter!

Errechnen der persönlichen Höchstgrenze für Rezeptgebühren

Wie die Verbraucherzentrale informiert, müssen Patienten ihre Rezeptgebühren nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze selbst bezahlen.1 Oberhalb dieser Belastungsgrenze sind Patienten von weiteren Zuzahlungen befreit. Der individuell verschiedene Eigenanteil – der übrigens auch durch Reha- oder Krankenhausaufenthalte erschöpft werden kann – beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen.

Bei nachweislich chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze sogar nur bei einem Prozent. Ob Sie mit Ihren Ausgaben schon Anrecht auf Zuzahlungsbefreiung haben, können Sie bspw. mit dem Zuzahlungsrechner von aponet.de oder der DAK herausfinden. Übrigens können Sie sich Zuzahlungen auch noch rückwirkend erstatten lassen.

Auch interessant: Wichtige Änderung bei Krankmeldung mit gelbem AU-Schein

Worauf zu achten ist, wenn man sich von Rezeptgebühren befreien lassen will

Wichtig sind zwei Punkte:

  • Patienten müssen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
  • Patienten müssen für den Antrag alle Zahlungsbelege (mit ihrem vollständigen Namen versehen) sammeln. Dabei kann Ihnen auch Ihre Stammapotheke helfen.

Chronisch krank? Von Rezeptgebühren schon im Voraus befreien lassen

Wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden und Ihre Zuzahlungen die Höchstgrenze wiederholt überschreiten, können Sie den jährlich anfallenden Eigenanteil gleich an die Krankenkasse überweisen und sich dann befreien lassen. Vorteil: Sie müssen dann nicht mehr die Zahlungsbelege sammeln.

Auch interessant: Das bringt das Bonusheft beim Zahnarzt wirklich

Zuzahlungsbefreiung gilt nicht bei Mehrkosten

Die Zuzahlungsbefreiung gilt aber nicht für „Mehrkosten“. Gemeint ist der Fall, wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, das teurer ist als der von Kassenseite erstattete Festbetrag. Zwar entfallen hier die eigentlichen Rezeptgebühren, die Differenz zum Festbetrag muss der Patient dann trotzdem noch zahlen.

Folgen Sie FITBOOK auf Flipboard!

Mehr zum Thema

Quelle

afgis-Qualitätslogo mit Ablauf Jahr/Monat: Mit einem Klick auf das Logo öffnet sich ein neues Bildschirmfenster mit Informationen über FITBOOK und sein/ihr Internet-Angebot: www.fitbook.de

FITBOOK erfüllt die afgis-Transparenzkriterien.
Das afgis-Logo steht für hochwertige Gesundheitsinformationen im Internet.

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.