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Gesetzlich Versicherte

Krankmeldung nicht bei Krankenkasse eingereicht – was kann passieren?

Krankmeldung verspätet Krankenkasse: Auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegen ein Stift, Tabletten und ein Rezept
Wer den gelben Schein nicht bei der Krankenkasse einreicht, kann auf den Kosten sitzen bleiben Foto: dpa picture alliance
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FITBOOK Redaktion

25.06.2021, 21:02 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Krank? Dann heißt es nicht zur Arbeit, sondern ab zum Arzt oder zur Ärztin! Die schreiben einen, wenn nötig, arbeitsunfähig. Ausgehändigt wird – neben der Bescheinigung für den Arbeitgeber – auch immer ein gelber Schein für die Krankenkasse. Was kann passieren, wenn man diese verspätet oder gar nicht einreicht?

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Schnupfen, Grippe, Magen-Darm – alles fies und ansteckend. Arbeiten ist dann nicht drin. Abgesehen davon, dass man sich nur selbst quält und keine gute Leistung bringt, man steckt schnell die Kolleg*innen an. Dann bleibt man lieber zu Hause und kuriert sich aus. Es gibt dennoch ein paar Regeln einzuhalten. Wer krank ist, muss das seinem Arbeitgeber rechtzeitig melden. Den gelben Schein vom Arzt/der Ärztin reicht man zügig nach. Zudem muss die Krankmeldung bei der Krankenkasse fristgerecht landen. Bei Verspätung droht sonst Ärger. Wer die Bescheinigung nachreicht, kommt mitunter jedoch glimpflich davon. Was aber, wenn man den Schein gar nicht einreicht?

Krankmeldung verspätet bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht

Die Krankheitsbescheinigung besteht aus vier Zetteln. Ein Schein ist für den Arzt, ein weiterer für den Arbeitnehmer, der dritte ist für den Arbeitgeber und der vierte für die Krankenkasse. Innerhalb einer Woche muss die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse eintreffen. Je früher, desto besser. Nur so sichert man sich seinen Anspruch auf Krankengeld, welches bei längeren Erkrankungen gezahlt wird. Die gesetzliche Regelung hat einen Namen: Vorlagefrist.

Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V)1 regelt dieses heikle Thema. Unter Paragraf 49 heißt es konkret: „Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird […].“ Ruhen ist schon mal gut, das bedeutet prinzipiell nicht, dass das Krankengeld verloren ist.

Mit Kulanz und gutem Willen seitens der Kasse kann man die Krankmeldung auch noch nach Ablauf der Frist nachreichen. Allerdings regeln Krankenkassen die Fristüberschreitung unterschiedlich strikt und oftmals beißen Arbeitsrechtler und Anwälte in solchen Fällen auf Granit.2

Für privat Versicherte gilt: Krankenkasse ebenfalls informieren, zumindest telefonisch (besser schriftlich).

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Krankenschein gar nicht eingereicht oder verloren gegangen

Noch haariger wird es, wenn man die Krankmeldung abgeschickt hat, diese bei der Kasse jedoch nicht eingegangen ist. Das wird für viele Arbeitnehmer zum Problem, weil sie meist erst nach Ablauf der Wochenfrist davon erfahren. In dieser juristisch heiklen Situation müssen Versicherte den Zugang der Krankmeldung beweisen.3 Ein Einschreiben mit Rückschein könnte hilfreich sein – geringfügige Mehrkosten, die es in diesem Fall definitiv wert sind.

Was raten Experten?

Wenn möglich, gibt man die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit persönlich bei der Krankenkasse ab. Für alle, die dies aus Krankheitsgründen oder wegen der Entfernung nicht schaffen, raten die Rechtsschutz-Experten vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) den teureren Weg zu wählen, Einschreiben mit Rückschein. Tipp: Die Bescheinigung schnell nach Erhalt abschicken und innerhalb von drei Tagen telefonisch bei der Krankenkasse nachfragen, ob diese angekommen ist! Falls nicht, kann man noch rechtzeitig reagieren.

Zukünftige Online-Abgabe von Krankmeldung bei Krankenkasse

Bei Verdacht auf Corona können sich Arbeitnehmer bis Ende Juni 2021 telefonisch krankschreiben lassen. Dann endet die Ausnahmeregelung. Ab Oktober 2021 folgt jedoch eine Gesetzesänderung: Dann soll die vom Arzt ausgestellte Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit digital übermittelt werden.4 Die Krankmeldung verspätet bei der Krankenkasse einreichen – dieses Problem fällt dann weg. Die Kasse wiederum informiert den Arbeitgeber über Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit. Diese Änderung soll zum Bürokratieabbau beitragen. Praktisch für viele, Arbeitsrechtler sehen die Neuerung jedoch kritisch.

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Quellen

Themen Krankenkasse
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