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Das sollten Sie beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler tun

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Das sollten Sie beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler tun

Ein nachdenklicher Arzt sitzt auf einem Stuhl
Zu einem Behandlungsfehler kann es an verschiedenen Stellen kommen: nicht nur bei der Therapie oder Operation, sondern auch schon im AufklärungsgesprächFoto: Getty Images

Behandlungsfehler in Arztpraxen und Krankenhäusern können Ursache für gesundheitliche Schäden sein. Was können Patienten machen, wenn sie den Verdacht haben, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat?

Wenn Ärzte einen Fehler machen, haben Patienten womöglich Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick, beantwortet von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Bundesgesundheitsministerium.

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Was sind Behandlungsfehler?

Fehlerquellen gibt es viele – nicht nur bei Therapie oder Operation. Auch bei einem Beratungs- oder Aufklärungsgespräch kann etwas schief gehen, eine Diagnose kann falsch sein, Hygienestandards können verletzt werden. Und natürlich können statt Ärzten auch Pfleger oder Hebammen zum Beispiel einen Fehler machen.

Was mache ich, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Fehler passiert ist?

Vor allem nicht ewig warten: Nach drei Jahren verjähren die Ansprüche. Das Ministerium empfiehlt zunächst ein Gespräch mit dem Arzt. Vielleicht lassen sich Missverständnisse oder Fragen dann direkt klären. Bei der Gelegenheit können Patienten auch Einsicht in ihre Patientenakte verlangen. Den darf der Arzt nur in Ausnahmefällen verwehren.

Auch interessant: Was tun gegen geplatzte Arzttermine und lange Wartezeiten?

Das Gespräch hat nichts gebracht – und der Verdacht erhärtet sich. Was nun?

Dann sollten Patienten sich Unterstützung holen. Ansprechpartner dafür ist in der Regel die Krankenkasse. Alternativ können sich Betroffene zum Beispiel an die Unabhängige Patientenberatung oder an Selbsthilfe-Organisationen wenden. Krankenhäuser haben oft auch eigene Beschwerdestellen für Patienten.

Wie geht es dann weiter?

Die Krankenkasse kann bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein Gutachten in Auftrag geben. Stellt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) tatsächlich einen Fehler fest, können Patienten vor Gericht ziehen. Alternativ haben Ärzte- und Zahnärztekammern oft eigene Gutachter und Schlichtungsstellen. Die Teilnahme an den entsprechenden Verfahren ist für Patienten meistens kostenlos.

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Leichter Rückgang bei Behandlungsfehlern

Die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler in Kliniken und Praxen in Deutschland ist nach Daten der Ärzteschaft im vergangenen Jahr erneut leicht zurückgegangen. Bestätigt wurden 1499 Fälle mit Fehlern oder Mängeln bei der Risikoaufklärung als Ursache für Gesundheitsschäden, wie die Bundesärztekammer mitteilte. Im Jahr 2017 waren 1783 solche Fälle festgestellt worden.

Insgesamt trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft im vergangenen Jahr bundesweit 5972 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern (2017: 7307). Am häufigsten beschwerten sich Patienten demnach weiterhin nach Behandlungen von Knie- und Hüftgelenksarthrosen. Neben der Ärzteschaft gehen auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen Behandlungsfehlern nach. Wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden, ist unbekannt.

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